E-Government
Was ist E-Government?
Der Begriff "E-Government" (electronic Government) steht heute als Synonym für eine moderne und effiziente Verwaltung.
Auf EU-Ebene wird E-Government als "Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in öffentlichen Verwaltungen in Verbindung mit organisatorischen Änderungen und neuen Fähigkeiten" definiert, "um öffentliche Dienste und demokratische Prozesse zu verbessern und die Gestaltung und Durchführung staatlicher Politik zu erleichtern."
Nach diesen sehr weit gefassten Begriffsbestimmungen sind auch die innerstaatlichen Aktivitäten im Bereich E-Government ausgerichtet - ein breites Betätigungsfeld also für die Gestaltung des Leistungsportfolios der Verwaltung. Unter der Bezeichnung Plattform Digitales Österreich laufen alle E-Government-Projekte Österreichs zusammen. Hier werden die Agenden der Kooperation Bund-Länder-Städte-Gemeinden (BLSG) und jene von IKT-Bund koordiniert.
Durchgesetzt hat sich in Österreich das Prinzip, eine einzige virtuelle Anlaufstelle (one stop shop) für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zu schaffen. Diese werden zu den Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung über das jeweilige Behördenportal bzw. die Verwaltungsplattform oesterreich.gv.at herangeführt und können dadurch unnötige Behördenwege und Zeit sparen. Die Verwaltungskunden müssen im Vergleich zu früher auch nicht mehr Bescheid darüber wissen, wie die Zuständigkeitsverteilung innerhalb der betroffenen Behörde organisiert ist. Nach Herantreten des Bürgers an das virtuelle Amt, werden die angestoßenen Verfahren verwaltungsintern automationsunterstützt an die zuständigen Stellen verteilt. Die Erledigung an die Bürgerinnen und Bürger wird im Idealfall vom elektronischen Zustelldienst bürgerfreundlich an diese weitergeleitet.
Digitales Österreich - Online Verfahren
Die Stadt Wels stellt ab 1. Jänner 2020 technische Einrichtungen zur Wahrnehmung des „Rechts auf elektronischen Verkehr mit der Verwaltungsbehörde“ gem. § 1a E-Government-Gesetz zur Verfügung. Eine Nutzung technischer Möglichkeiten oder Einrichtungen für einen elektronischen Verkehr mit der Stadt Wels, welche nicht unter den Formularen angeführt sind, ist nicht zulässig.
Elektronische Antragstellung
Für eine elektronischen Antragstellung stellt die Stadt Wels auf ihrer Website unter www.wels.gv.at/formulare/formulare Online-Formulare zur Verfügung.
Verfahrensbezogene elektronische Kommunikation
Die verfahrensbezogene elektronische Kommunikation erfolgt auf Wunsch von Antragstellern an die in den Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der explizite Wunsch auf elektronische Verfahrenskommunikation kann in den Online-Formularen bekannt gegeben werden.
Elektronische Zustellung
Die Übermittlung von nicht nachweislichen Sendungen der Stadt Wels erfolgt an die in Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Nachweisliche Sendungen werden über den behördlichen Zustelldienst in das Behördenpostfach (für Privatpersonen unter www.oesterreich.gv.at, für Unternehmen und sonstige Organisationen unter www.usp.gv.at) eingeliefert, sofern ein Empfänger für die E-Zustellung registriert ist. Andernfalls erfolgt eine postalische Übermittlung.
Amtssignatur der Stadt Wels
Um ein amtliches Schriftstück erkennbar zu machen, wird im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung auf den Erledigungen der Verwaltung eine "Amtssignatur" angebracht.
Diese Amtssignatur ermöglicht eine Überprüfung des Dokuments auf Herkunft und Übereinstimmung der Ausfertigung mit dem elektronischen Original.
Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus
- einer Bildmarke,
- dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist und
- enthält die Information zur Überprüfung des elektronischen Dokuments als auch deren Ausdrucke.
Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Amtssignierte elektronische Dokumente können auf die Echtheit sowie Unversehrtheit überprüft werden. Dazu können folgende Adresse genutzt werden:
- http://www.signaturpruefung.gv.at
Offizieller Link zur Signaturprüfung - leitet derzeit zum Prüfservice der RTR (Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH) weiter - https://www.buergerkarte.at
Prüfservice auf dieser Website unter PDF-Signatur, Unterschrift online überprüfen - https://signatur.rtr.at
Signaturprüfung der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)
Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Unter einer Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument auch von der angeführten Behörde stammt. Wer sein amtssigniertes Dokument verifizieren möchte, kann sich an die im Dokument bezeichnete Dienststelle oder alternativ an die Vermittlung der Stadt Wels unter +43 7242 235 0 wenden.
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit werden von der öffentlichen Verwaltung sehr ernst genommen. Zur Erledigung von Anbringen auf elektronischem Weg ist die elektronische Signatur vorgesehen. Diese ist auf einer Chipkarte enthalten. Wenn diese Karte bestimmte Anforderungen erfüllt, wird sie allgemein als "Bürgerkarte" bezeichnet. Auf der Bürgerkarte sind Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Stammzahl abgelegt. Die Stammzahl ist eine Ableitung aus der ZMR-Zahl (das ist die Zahl des Zentralen Melderegisters, in das Bürger mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich eingetragen sind). Von der Stammzahl darf aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr auf die ZMR-Zahl geschlossen werden können. Sie ist Ausgangsbasis für die Errechnung weiterer den Datenschutz gewährleistenden Kennzahlen, die nach Verwaltungsbereichen getrennt sind, nämlich den bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK). Aufgrund dieses Systems der verschiedenen Kennungen ist der Datenschutz für Bürger gewährleistet.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Impressum unter "Datenschutz".
Barrierefreiheit auf www.wels.gv.at
Die Website der Stadt Wels wurde über die gesetzlichen Vorgaben hinaus auch an die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen angepasst.
Was bietet Ihnen E-Government?
Das E-Government-Angebot der Stadt Wels stellt ein zusätzliches Service dar, um mit uns in Kontakt zu treten. Gerne können Sie auch weiterhin mit uns persönlich, schriftlich oder telefonisch in Kontakt treten. Die Vorteile von E-Government sind dennoch vielfältig:
- Kommunikation rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche.
- Bequem und komfortabel
- Sie müssen keine Zuständigkeiten oder Dienststellen kennen, über E-Government wird Ihr Anliegen automatisch zur richtigen Adresse übermittelt.
- Vielfältige Informationen und Antworten zu Ihren Fragen finden Sie auf unseren Service-Seiten
- Auskünfte, wie zum Beispiel Öffnungszeiten, Telefonnummern oder erforderliche Unterlagen, die bei einem persönlichen Besuch mitzubringen sind, können Sie online abfragen.
- Bargeldloser Zahlungsverkehr mittels Kreditkarten, Bankomatkarten bzw. Quick-Funktion sind fast überall möglich
- Parkgebühren können mittels Handyparken bezahlt werden
- Wichtige Informationen und Formulare stehen Ihnen online zur Verfügung
- Adressen und Kontaktstellen sind über den Stadtplan leicht auffindbar
- Über die Online-Bibliothek kann der komplette Bestand an Büchern, Publikationen und digitalen Medien der Stadtbücherei abgefragt werden
- Termine im Meldeservice oder Pass-Service können online vereinbart werden
- Veranstaltungen und Termine der Stadt Wels stehen über eine Veranstaltungsdatenbank zur Verfügung