Korruptionsmeldestelle
âKorruption ist der bewusste Missbrauch von anvertrauter Macht zum persönlichen Nutzen oder Vorteil.â
(Definition von Transparency International)
- Korruption stellt ein gesellschaftliches PhĂ€nomen dar, welches das Sozialsystem gefĂ€hrdet. GrundsĂ€tzlich ist kein Staat, keine Verwaltung und kein Unternehmen davor geschĂŒtzt.
- Korruption zerstört das Vertrauen der BĂŒrger in ihre Stadt. Sie schĂ€digt das Bildungs- sowie das Gesundheitssystem, verhindert Karrieren und steht dem wirtschaftlichen Fortschritt im Weg.
- Korruption kostet nicht nur Geld, es verursacht viele weitere verheerende SchÀden in allen Gesellschaftsbereichen und nimmt somit Einfluss auf Politik, Wirtschaft, Umwelt und den Einzelnen.
Die Stadt Wels hat daher im Rahmen ihrer KorruptionsprÀvention eine Vielzahl an AktivitÀten aufzuweisen.
Was wir tun
- Die Compliance Richtlinie fĂŒr Mitarbeiter der Stadt Wels ist in der Dienstanweisung 180/2021 geregelt und unterstĂŒtzt das KorruptionsprĂ€ventionssystem der Stadt Wels. Diese Dienstanweisung behandelt Richtlinien fĂŒr stĂ€dtische Mitarbeiter hinsichtlich der Themen âGeschenkannahmeâ, âVerschwiegenheit bzw. Datenschutzâ, âBefangenheitâ, âNebenbeschĂ€ftigungâ, âEssenseinladungenâ, âEinladungen zu Veranstaltungenâ, âAbsprachenâ und âUmgang mit Sozialen Medienâ.
- Aufgrund der EU "Whistleblowing-Richtlinie" (2019/1937) wurde fĂŒr die Stadt Wels eine Plattform eingerichtet. Ăber diese können anonyme Hinweise ĂŒber mögliche VerstöĂe gegen gesetzliche Bestimmungen oder interne Richtlinien sowie KorruptionsverdachtsfĂ€lle ĂŒbermittelt werden. Im Anschluss daran ist die Kommunikation ĂŒber diese Plattform auch weiterhin anonym sichergestellt.
- Im EinfĂŒhrungskurs werden neue Mitarbeiter im Hinblick auf das Thema Antikorruption sensibilisiert.
- Ein umfassendes Informationsmaterial liegt fĂŒr alle Mitarbeiter im Intranet auf.
- Weiters steht fĂŒr Verwaltungsbedienstete ein verpflichtendes Lernprogramm mit anschlieĂendem Zertifikat zur VerfĂŒgung.
- Auch im Rahmen des DienstprĂŒfungslehrganges wird bei verschiedenen Modulen das Thema "Antikorruption" berĂŒcksichtigt.
- FĂŒr neue Mitarbeiter gibt es eine On-Boarding-Mappe, die zur Orientierung dienen soll. Beigelegt ist die DA 170/2015 "Allgemeine Rechte und Pflichten der Bediensteten", die bereits die Geschenkannahme, Amtsverschwiegenheit und den Datenschutz erlĂ€utert.
- Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften mĂŒssen die Bediensteten eine VerpflichtungserklĂ€rung bezĂŒglich "Datenschutz und Amtsverschwiegenheit" bei Dienstantritt unterschreiben, der im jeweiligen Personalakt in der Dienststelle Pers aufliegt.
- In datenschutzrechtlichen Belangen siehe Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben die Bediensteten ein verpflichtendes E-Learning-Tool (EU Datenschutz Basismodul) zu absolvieren, welches fĂŒr all jene relevant ist, die Daten verarbeiten.
- AbschlieĂend ist hervorzuheben, dass FĂŒhrungskrĂ€fte durch VortrĂ€ge gerade im Hinblick auf ihre Vorbildfunktion geschult werden.
Sie möchten einen konkreten Korruptionsfall melden?
Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Antikorruptionsbeauftragte.
Mag. Renate Kubin
Direktion