Mediengesetz
Angaben zu § 25 Abs. 2 Mediengesetz
Die Stadt Wels ist eine Stadt mit eigenem Statut nach den Bestimmungen des Statuts für die Stadt Wels 1992 (StW 1992), LGBl. 8/1992 idgF.
Die Erklärung über die grundlegende Richtung
Kommunaler Webauftritt der Stadt Wels.
Ausgehend von Lebenssituationen informiert der Webauftritt der Stadt Wels insbesondere über Amtswege (z.B. Gebühren, Fristen, Dokumente), beantwortet Bürgeranfragen bzw. leitet diese an die zuständige Stelle weiter und verlinkt zu (Online-)Formularen.
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