FlÀchenwidmungsplan und örtliches Entwicklungskonzept
Der FlĂ€chenwidmungsplan (FLĂWI) samt Ărtlichem Entwicklungskonzept (ĂEK) ist ein gesetzlich verankertes Planungsinstrument der örtlichen Raumordnung. Im Sinne des Gesetzes bedeutet örtliche Raumordnung, "den Gesamtraum und seine TeilrĂ€ume vorausschauend planmĂ€Ăig zu gestalten und die bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohles zu gewĂ€hrleisten. Dabei sind die abschĂ€tzbaren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen BedĂŒrfnisse der Bevölkerung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft sowie der Schutz der natĂŒrlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen zu beachten" (ĂROG 1994, i.d.g.F.).
StBDir. DI Dr. Wolfgang Pichler
Stadtentwicklung