Flächenwidmungsplan samt örtlichem Entwicklungskonzept
Der Flächenwidmungsplan (FLÄWI) samt Örtlichem Entwicklungskonzept (ÖEK) ist ein gesetzlich verankertes Planungsinstrument der örtlichen Raumordnung. Im Sinne des Gesetzes bedeutet örtliche Raumordnung, "den Gesamtraum und seine Teilräume vorausschauend planmäßig zu gestalten und die bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohles zu gewährleisten; dabei sind die abschätzbaren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft sowie der Schutz der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen zu beachten" (ÖROG 1994, i.d.g.F.).
StBDir. DI Dr. Wolfgang Pichler
Stadtentwicklung
Der Flächenwidmungsplan
Der "Flächenwidmungsplan" weist für die gesamte Stadt Widmungen aus, die in Übereinstimmung mit den Entwicklungszielen im ÖEK festlegen, welche Flächen in welcher Art und Weise als Bauland, als Verkehrsflächen oder als Grünland genutzt werden dürfen.
Der Flächenwidmungsplan Nr.5/2015 samt Örtlichem Entwicklungskonzept Nr. 2/2015 ist mit 15.04.2016 rechtskräftig. Die gesetzlich vorgeschriebene Gesamtüberarbeitung für den Flächenwidmungsplan, bestehend aus dem Flächenwidmungsteil und dem örtlichen Entwicklungskonzeptteil, für den Planungszeitraum 2015 bis 2025 ist abgeschlossen.
Aktuelle Änderungen des Flächenwidmungsplanes werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Das örtliche Entwicklungskonzept
Das ÖEK Nr. 2/2015 definiert für die gesamte Stadt Entwicklungsziele für das Bauland, das Grünland sowie den Verkehr mittels Zuordnung bestehender und zukünftiger Funktionen. Verordnet ist der "ÖEK 2015 Funktionsplan samt ergänzenden textlichen Festlegungen", welche, die neuen Entwicklungsziele näher beschreiben.
Zusätzlich kann sich die Stadt Wels in Zukunft am "ÖEK 2015 Motivenbericht" orientieren. Diese "Grundlage für die Stadtentwicklung" beinhaltet Bedarfsprognosen sowie generelle Zielsetzungen in den kommunalen Wirkungsbereichen. Der Motivenbericht wurde in der Stadtplanung mit breiter Beteiligung von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit erarbeitet.
Im ÖEK Nr. 2/2015 wird darauf geachtet, dass konkurrierende Interessen und Raumansprüche ausgeglichen und gesteuert werden. Die Entwicklungsziele der Stadt Wels dienen einem öffentlichen Interesse mit der vorrangigen Absicht, dem Bedarf gerecht zu werden und Optionen für die Stadtentwicklung offen zu halten. Die Entwicklungsziele sind Vorgaben für das politische und planerische Handeln, damit in Wels auch in Zukunft vielfältige Nutzungen in planvollem Miteinander Platz finden.
Im Bereich Wohnen dominieren Bauland- und Grünlandziele, die qualitätsvollen Wohnbau in lebenswerten Siedlungen ermöglichen. Parallel wird Verdichtung und Nachnutzung im Baulandbestand angestrebt. Für die Freiraumversorgung baut die Stadt Wels auf die drei Umsetzungsstrategien: Zusätzliche, öffentlich zugängliche Erholungsräume je Stadtteil, attraktive Wege zwischen den Erholungsräumen und Qualität im Bestand verbessern.
Im Bereich der betrieblichen Funktion wagt Wels den Sprung über die Autobahn, um im öffentlichen Interesse für den Wirtschaftsstandort Wels und im Einklang mit Umweltansprüchen neue Gewerbezonen entwickeln zu können: Zum einen für die Expansion der in Wels ansässigen Unternehmen zum anderen für eine zielgerichtete Betriebsansiedelung.
Im Bereich Verkehr dienen die Entwicklungsziele einer besseren Lenkung des überregionalen Verkehrs auf das hochrangige Straßennetz sowie der Attraktivierung des Wege- und Straßennetzes für die bewegungsaktive Mobilität.
ÖEK 2015 Informations- und Dialogforen
Die "ÖEK 2015 Informations- und Dialogforen" waren ein Baustein im Planungsprozess, die Veranstaltungen markierten einen Zwischenstand der Ausarbeitung. Die zu diesem Zeitpunkt dargestellten Strategien, Entwicklungsziele und Schlüsselmaßnahmen waren die Wegweiser für die nächsten Planungsschritte.
Der Planungszwischenstand (April 2014) wurde im Sinne genereller Zielsetzungen in der "ÖEK 2015 Informationsmappe" zusammengefasst.