Der FlÀchenwidmungsplan
Der "FlĂ€chenwidmungsplan" weist fĂŒr die gesamte Stadt Widmungen aus, die in Ăbereinstimmung mit den Entwicklungszielen im ĂEK festlegen, welche FlĂ€chen in welcher Art und Weise als Bauland, als VerkehrsflĂ€chen oder als GrĂŒnland genutzt werden dĂŒrfen.
Der FlĂ€chenwidmungsplan Nr.5/2015 samt Ărtlichem Entwicklungskonzept Nr. 2/2015 ist mit 15.04.2016 rechtskrĂ€ftig. Die gesetzlich vorgeschriebene GesamtĂŒberarbeitung fĂŒr den FlĂ€chenwidmungsplan, bestehend aus dem FlĂ€chenwidmungsteil und dem örtlichen Entwicklungskonzeptteil, fĂŒr den Planungszeitraum 2015 bis 2025 ist abgeschlossen.
- FlÀchenwidmungsplan Nr. 5/2015 (PDF)
- FlÀchenwidmungsplan Nr. 5/2015 (Verlinkung zu DORIS)
Aktuelle Ănderungen des FlĂ€chenwidmungsplanes werden im Amtsblatt veröffentlicht.