Ărtliches Entwicklungskonzept 2026
Oberösterreichs Gemeinden sind dazu verpflichtet, die Aufgaben der örtlichen Raumordnung zu erfĂŒllen. Dazu zĂ€hlt das Erlassen, WeiterfĂŒhren und regelmĂ€Ăige Ăberarbeiten des FlĂ€chenwidmungsplanes.
Der FlĂ€chenwidmungsplan besteht aus dem FlĂ€chenwidmungsteil und dem Ărtlichen Entwicklungskonzept (ĂEK). Das ĂEK ist ein strategisches Planungsinstrument, welches Entwicklungsoptionen in einem Zeithorizont von 15 Jahren skizziert. Der FlĂ€chenwidmungsplan bildet â aufbauend auf dem ĂEK â parzellenscharf ab, wie ein GrundstĂŒck genutzt werden kann. Der FlĂ€chenwidmungsplan darf dem ĂEK nicht widersprechen.
FĂŒr die GesamtĂŒberarbeitung des ĂEK wird zuerst die bisherige Entwicklung des Stadtgebietes sowie der IST-Zustand analysiert. Darauf basierend, werden unter BerĂŒcksichtigung von raumordnungsfachlichen Grundlagen langfristige Planungsoptionen fĂŒr die Stadt formuliert. Zur graphischen Darstellung des ĂEK zĂ€hlen drei verschiedene Plankategorien:
- Drei GrundlagenplÀne zur Darstellung des Ist-Zustandes mit den drei Schwerpunkten Siedlungsentwicklung, Freiraum und Verkehr
- Der Entwicklungsplan als Kernelement des ĂEK, zur Darstellung der Entwicklungsoptionen
- DetailplÀne zur Ausformulierung von Entwicklungszielen in konkret abgegrenzten TeilrÀumen.