Fragen und Antworten
Das örtliche Entwicklungskonzept (= ĂEK) ist Grundlage des FlĂ€chenwidmungsteiles sowie der Bebauungsplanung und hat die lĂ€ngerfristigen Ziele und Festlegungen der örtlichen Raumordnung zu enthalten.
Laut Oö. Raumordnungsgesetz muss das ĂEK spĂ€testens alle 15 Jahre ĂŒberarbeitet werden.
Das neue ĂEK soll Ende des Jahres 2026, nach dem Gemeinderatsbeschluss der Stadt Wels und der VerordnungsprĂŒfung durch das Land OĂ rechtswirksam werden.
Nein, das ĂEK greift nicht in aktuelle Nutzungen ein.
Ja, die Plandarstellung wurde seit der Planzeichenverordnung von 2021 stark abgeĂ€ndert. Alle örtlichen Entwicklungskonzept, die ab diesem Zeitpunkt erstellt wurden, mĂŒssen diesen Vorgaben entsprechen.
Nein, in der geltenden Planzeichenverordnung von 2021 sind keine Signaturen fĂŒr derartige FlĂ€chen im Entwicklungsplan vorgesehen.
Es werden keine generellen Aussagen zu EntwicklungsflĂ€chen im Entwicklungsplan getroffen. Jedoch können in DetailplĂ€nen ausgewĂ€hlte FlĂ€chen fĂŒr Baulandentwicklungen dargestellt werden, wenn es konkrete Umsetzungsvorhaben gibt.