Voraussetzungen fĂŒr die Vormerkung als Wohnungssuchender
Ăsterreichischer StaatsbĂŒrger, EU-BĂŒrger, Personen mit Aufenthaltstitel âDaueraufenthalt EGâ und FlĂŒchtlinge im Sinne der Genfer Konvention
- vollendetes 18. Lebensjahr
- Hauptwohnsitz beziehungsweise Arbeitsplatz seit fĂŒnf Jahren ununterbrochen in Wels
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache
Bei Frauen, die ein eigenes Kind zu versorgen haben oder schwanger sind, entfÀllt die Altersbegrenzung.
Nicht-EU-BĂŒrger
- Hauptwohnsitz beziehungsweise Arbeitsplatz seit zehn Jahren ununterbrochen in Wels
- rechtmĂ€Ăiger Aufenthalt in Ăsterreich
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache