Kinder- und Jugendhilfe
Beratung, Information und Unterstützung sind die Schlagworte, die die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe (früher Jugendwohlfahrt) des Magistrates der Stadt Wels am besten beschreiben. Wir helfen Ihnen in familiären Konfliktsituationen und unterstützen Sie auch in anderen Lebensbereichen.
Sie erhalten Informationen zu vielen rechtlichen Fragen wie Obsorge für die Kinder, Unterhalts- und Besuchsrecht, Jugendschutz und Strafrechtsangelegenheiten, sowie Fragen des täglichen Lebens, die Familie und Kinder betreffen.
Kinder- und Jugendhilfe
Beratung
- bei akuten Krisen
- bei Erziehungsfragen
- bei Geburt eines außerehelichen Kindes (Vaterschaft, Unterhalt, Vertretung der Kindesinteressen), Trennung und Scheidung
Erziehungshilfen
Schwierigkeiten in der Erziehung von Kindern kennen fast alle Familien. Manchmal benötigt man dazu Hilfe von außen. Hier greifen die Sozialarbeiter unterstützend ein und bieten Rat und Hilfe an. So helfen sie bei der verantwortungsbewussten Erziehung von Eltern gegenüber ihren Kindern in der eigenen Familie.
Manchmal ist wegen schwerer familiärer Krisen eine (zeitweise) Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen notwendig. Hier wird in Zusammenarbeit mit den Eltern der optimale Weg gesucht.
Bei unmittelbarer Gefährdung und Bedrohung von Kindern und Jugendlichen hat die Kinder- und Jugendhilfe von sich aus notwendige Hilfen und Maßnahmen einzuleiten bzw. durchzuführen.
Allgemeines
Das oberste Gebot der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Familien zu stärken. Wir unterstützen Sie, damit Sie Ihr Kind selbst gut versorgen können. Zum Beispiel durch Hilfe zur Selbsthilfe: Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen, Ressourcen in Ihrem persönlichen Umfeld zu entdecken und zu mobilisieren.
Die Kinder- und Jugendhilfe verfügt über ein Netz an Kontakten und arbeitet eng mit Kinder- und Jugendeinrichtungen in OÖ zusammen.
Maßstab bei der Erfüllung unserer Aufgaben ist das Wohl des Kindes.
Unsere Leistungen:
- Präventive Angebote und allgemeine Beratungsdienste
- Telefonische und persönliche Beratung in allen Fragen des familiären Zusammenlebens
- Beratung und Betreuung in Krisensituationen
- Psychologische Beratung in Erziehungsfragen
- Eltern-/Mutterberatung
- Intervention nach Anzeigen, Meldungen, Wegweisungen
- Einleitung und Mitwirkung von gerichtlichen Verfahren die Kinder betreffen
- Vermittlung in Obsorge- und Besuchsrechtsfragen, gerichtliche Stellungnahmen
- Unterstützung der Erziehung
- Unterbringung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Heimen, bei Pflegeeltern und sonstigen sozialpädagogischen Einrichtungen
- Festsetzung und Exekution der Kostenersätze
- Tages-, Pflege- und Adoptivelternarbeit
- Familienförderungen
- Säuglingsartikelgutschein, OÖ. Familienkarte, Schulbeginnunterstützung
- Vermittlung von Erholungsaufenthalten für Kinder und finanzielle Förderung
- Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsvereinbarung und/oder Gerichtsanträge einschließlich Rechtsmittel,
- Exekution des Unterhaltes
- Anträge Unterhaltsvorschussgesetz
- Jugendgerichtshilfe
- Begleitung, Vertretung von unbegleiteten minderjähriger Flüchtlinge
- Gesetzliche Vertretung und Ausübung der gesamten Obsorge von Minderjährigen
Wenn Sie nähere Informationen, Beratung oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Sachbearbeiter. Die Zuständigkeit der Diplomsozialarbeiter (Ansprechpartner bei familiärem Unterstützungsbedarf) richtet sich nach dem Wohnsitz des Kindes. Die Zuständigkeit bei der Bearbeitung in Fragen des Unterhaltes und der rechtlichen Vertretung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes.
Weitere Informationen gibt es auch unter: www.kinder-jugendhilfe-ooe.at