Unsere Leistungen
Bildungsziele der Kindergärten und Horte
Die Bildungsziele der Kinderbetreuungseinrichtungen umfassen die Bereiche emotionale Erziehung, Sozialverhalten, ethische und religiöse Erziehung, Förderung der Kreativität, Wahrnehmung und Sprache, Umweltbewusstsein, Musik- und Bewegungserziehung sowie Lern- und Leistungsverhalten als Vorbereitung auf die Schule, wobei es durch den Einsatz einer zweiten Fachkraft am Vormittag möglich ist, auf individuelle Schwächen, Fähigkeiten und Neigungen der Kinder näher eingehen zu können.
Kinder im Pflichtschulalter, deren Eltern berufstätig sind, finden außerschulische Betreuung in den fünf Horten der Stadt. An schulfreien Tagen und während der Ferien werden Journaldienste mit speziellen Aktivitätenprogrammen eingerichtet.
Ein großes Anliegen der Hortpädagogik ist neben der Lernbetreuung und einer ausgewogenen Freizeitgestaltung die Vermittlung von Wertinhalten, Kommunikation sowie Abbau von sozialen und kulturellen Barrieren.
Weiters soll den Kinder eine ganzheitliche individuelle Entfaltung der Persönlichkeit ermöglicht werden. Auch auf eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Eltern, Horterziehern und Lehrkräften wird großes Augenmerk gelegt.
Mag. Barbara Lehner, BSC MSSc
Kinderbetreuung
Betreuungsangebot in den Kindergärten und Horten der Stadt Wels
- 6 Krabbelstubengruppen in vier Kindergärten (pädagogische Betreuung von Kindern im Alter von 1,5 bis 3 Jahren)
- 12 Kindergärten (pädagogische Betreuung von Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren)
- 5 Horte (außerschulische Betreuung von Kindern im Pflichtschulalter von berufstätigen Eltern)
Leistungen der Kindergärten und Horte
Vormerkungen
Die Vormerkungen werden in den einzelnen Kindergärten und Horten vorgenommen. Die Vormerkung für den Kindergartenbesuch ist frühestens in jenem Jahr möglich, in dem das Kind sein zweites Lebensjahr vollendet. Zur Vormerkung nehmen Sie bitte Ihr Kind in den Kindergarten mit. Die Vormerkung eines Kindes für den Hortbesuch ist ab dem Jahr möglich, in dem es schulreif wird. Zur Vormerkung nehmen Sie bitte Ihr Kind in den Hort mit.
Voraussetzungen für die Aufnahme
In einen städtischen Kindergarten
- vollendetes drittes Lebensjahr
- ärztliche Bescheinigung über den allgemeinen Gesundheitszustand des Kindes
In einen städtischen Hort
- Besuch einer Pflichtschule in Wels
- Berufstätigkeit der Eltern
Um telefonische Vereinbarung eines persönlichen Vormerktermines wird ersucht.
Tarife 2024/2025, geltend ab 1. September 2024
Krabbelstuben- und Kindergartentarife
Krabbelstube und Kindergarten bis 13:00 Uhr | 0,00 Euro (kostenlos) | |||
Krabbelstube und Kindergarten ab 13:00 Uhr | 5 Tage | 3 Tage | 2 Tage | |
min. | 50,00 Euro | 35,00 Euro | 25,00 Euro | |
max. | 128,00 Euro | 90,00 Euro | 64,00 Euro | |
Essen pro Portion | 3,90 Euro | |||
Materialbeitrag jährlich | 91,00 Euro |
Horttarife
5 Tage | 3 Tage | 2 Tage | |
min. | 50, 00 Euro | 35,00 Euro | 25,00 Euro |
max. | 163,00 Euro | 114,00 Euro | 82,00,00 Euro |
Essen pro Portion | 4,30 Euro | ||
Materialbeitrag jährlich | 91,00 Euro |