Ermittlung der EhefÀhigkeit
Das Verfahren zur Ermittlung der EhefĂ€higkeit kann bei jedem Standesamt, unabhĂ€ngig vom Wohnsitz der Verlobten und vom Ort der EheschlieĂung, unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Verlobten durchgefĂŒhrt werden.
Das Verfahren zur Ermittlung der EhefĂ€higkeit kann nur nach Terminvereinbarung (telefonisch unter +43 7242 235 3420 / 3401 oder per E-Mail sta@wels.gv.at) durchgefĂŒhrt werden.
Benötigte Urkunden (im Original):
- Geburtsurkunde
- StaatsbĂŒrgerschaftsnachweis - bei Fremden der Reisepass
- Heiratsurkunden der letzten Vorehen
- Nachweis der Auflösung der letzten Vorehe (Scheidungsbeschluss beziehungsweise Sterbeurkunde)
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- Nachweis der akademischen Grade
- Lichtbildausweis
Mag. Margit Lötsch
BĂŒrgeranliegen, Standesamt
Kosten: ca. ⏠65,00 - muss bei Anmeldung der Ehe entrichtet werden.
Bei fremder Staatsangehörigkeit werden zusÀtzliche Urkunden wie EhefÀhigkeitszeugnis oder Ledigenbescheinigung sowie Geburtsurkunden mit Apostille oder diplomatischer Beglaubigung benötigt. Es wird um telefonische Anfrage gebeten.
Apostille = Beglaubigung der Unterschrift der auslĂ€ndischen Urkunde durch die ĂŒbergeordnete Behörde im Ausland.
Diplomatische Beglaubigung = BestĂ€tigung der Echtheit des Dokuments durch die Ăsterreichische Botschaft im Ausstellungsland.
Ăbersetzungen dĂŒrfen nur von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher anerkannt werden.
EhefÀhigkeitszeugnis
Wird von jedem Standesamt ausgestellt. Benötigen Ăsterreicher fĂŒr die EheschlieĂung im Ausland. Vorher muss das Verfahren zur Ermittlung der EhefĂ€higkeit durchgefĂŒhrt werden - siehe oben.