BegrĂŒndung einer eingetragenen Partnerschaft
Das Verfahren zur Ermittlung der FĂ€higkeit zur Eintragung der Partnerschaft kann nur nach Terminvereinbarung (telefonisch unter +43 7242 235 3420 / 3401 oder per E-Mail sta@wels.gv.at) durchgefĂŒhrt werden.
Partnerurkunden
Partnerurkunden fĂŒr alle seit dem 01.01.2010 eingetragenen Partnerschaften können von jedem Standesamt ausgestellt werden, unabhĂ€ngig vom Ort der BegrĂŒndung der Partnerschaft.
Kosten je Urkunde: ⏠9,30
Bei schriftlicher (elektronischer) Beantragung der Ausstellung der Urkunde ohne vorherige telefonische Kontaktaufnahme ist zusĂ€tzlich eine AntragsgebĂŒhr in Höhe von ⏠14,30 zu entrichten.
Mag. Margit Lötsch
BĂŒrgeranliegen, Standesamt
Partnerurkunden, ausgestellt nach dem Todestag eines Partners, werden von manchen Sozialversicherungsanstalten verlangt. In diesem Fall wird die Urkunde vom Standesamt gebĂŒhrenfrei ausgestellt.
Partner-Angelegenheiten
Ermittlung der FĂ€higkeit zur Eintragung der Partnerschaft:
Das Verfahren kann unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner bei jedem Standesamt durchgefĂŒhrt werden.
Benötigte Urkunden (im Original):
- Geburtsurkunde
- StaatsbĂŒrgerschaftsnachweis - bei Fremden der Reisepass
- Heiratsurkunde/Partnerurkunde der letzten Vorehe oder eingetragenen Partnerschaft
- Nachweis der Auflösung (Scheidungsbeschluss beziehungsweise Sterbeurkunde)
- Nachweis der akademischen Grade
- Lichtbildausweis
Kosten: ca. ⏠65,00 - mĂŒssen bei Anmeldung der eingetragenen Partnerschaft entrichtet werden.
Im Zuge der Eintragung der Partnerschaft kann ein gemeinsamer Familienname bestimmt werden. Auch eine Voran- oder Nachstellung des bisherigen Familiennamens ist möglich.
Bei fremder Staatsangehörigkeit werden zusĂ€tzliche Urkunden wie BestĂ€tigung der FĂ€higkeit eine eingetragene Partnerschaft eingehen zu dĂŒrfen oder Ledigenbescheinigung sowie eine internationale Geburtsurkunde, fallweise mit Apostille oder diplomatischer Beglaubigung benötigt. Es wird um telefonische Anfrage gebeten.
Apostille = Beglaubigung der Unterschrift der auslĂ€ndischen Urkunde durch die ĂŒbergeordnete Behörde im Ausland.
Diplomatische Beglaubigung = BestĂ€tigung der Echtheit des Dokuments durch die Ăsterreichische Botschaft im Ausstellungsland.
Ăbersetzungen dĂŒrfen nur von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher anerkannt werden.
BestĂ€tigung der FĂ€higkeit eine eingetragene Partnerschaft eingehen zu dĂŒrfen
Diese wird von jedem Standesamt ausgestellt und wird von Ăsterreichern fĂŒr die Eintragung der Partnerschaft im Ausland benötigt. Vorher muss das Verfahren zur Ermittlung der FĂ€higkeit, eine Partnerschaft eingehen zu dĂŒrfen, durchgefĂŒhrt werden - siehe oben.
Eintragung der Partnerschaft
Kann bei jedem Standesamt erfolgen. Vorher muss das Verfahren zur Ermittlung der FĂ€higkeit, eine Partnerschaft eingehen zu dĂŒrfen, von einem Standesamt durchgefĂŒhrt werden. Nach Eintragung ĂŒberreicht der Beamte 2 Partnerurkunden.
In Wels finden Eintragungen der Partnerschaft Donnerstag bis Samstag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr im Trauungssaal des Standesamtes in der Burg Wels statt.
Informationen zum Thema eingetragene Partnerschaft finden Sie auch im elektronischen Amtshelfer oesterreich.gv.at!