Neubeurkundungen
Neubeurkundungen von PersonenstandsfÀllen im Ausland
Nach Geburt, EheschlieĂung oder Tod von Ăsterreichern im Ausland besteht die Möglichkeit, den Personenstandsfall in Ăsterreich neu eintragen zu lassen. Dies wird dann der Fall sein, wenn aus dem betreffenden Staat keine, den österreichischen Vorschriften entsprechende, Urkunde erhĂ€ltlich ist.
ZustĂ€ndig fĂŒr die Beurkundung ist jedes Standesamt.
Mag. Margit Lötsch
BĂŒrgeranliegen, Standesamt
Folgende Urkunden werden benötigt (im Original):
- AuslĂ€ndische Urkunde mit Apostille und Ăbersetzung durch gerichtlich beeideten Dolmetsch in Ăsterreich
- StaatsbĂŒrgeschaftsnachweis
- Lichtbildausweis
- Bei Eintragung einer Geburt zusÀtzlich Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Eltern
- Bei KonventionsflĂŒchtlingen wird das Ersteinvernahmeprotokoll und der Asylbescheid benötigt
AntragsgebĂŒhr: ⏠16,40