Erste MaĂnahmen und Empfehlungen bei einem Todesfall
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir möchten Sie in dieser schweren Zeit in allen Ihren Anliegen bestmöglich unterstĂŒtzen, so dass Sie sich in Ihrer Trauer nicht allein gelassen fĂŒhlen mĂŒssen.
Caroline Mayr
StadtgÀrtnerei, Friedhof
Bei einem BegrÀbnis auf dem Friedhof der Stadt Wels
- Aussuchen eines neuen Grabes bzw. Bekanntgabe der Grabnummer bei bestehendem Grab
Bekanntgabe der Steinmetzfirma fĂŒr ev. Grabstein- bzw. Grabanlagenabtragungen - Sollte das BegrĂ€bnis auf dem Evangelischen Friedhof stattfinden, ist auch die Evangelische Pfarrgemeinde, Martin-Luther-Platz 1, Tel.: 07242/47584-0, aufzusuchen
- VerstÀndigen Sie den Bestatter (wegen Beisetzungstermin, Sarg, etc.), sh. unter www.bestatter.at.
- Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf fĂŒr die Beurkundung des Sterbefalls.
Standesamt und StaatsbĂŒrgerschaft
Mitzubringen sind folgende Dokumente:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (bei Kindern und MinderjÀhrigen die Heiratsurkunde der Eltern)
- StaatsbĂŒrgerschaftsnachweis (bei AuslĂ€ndern Reisepass oder Personalausweis)
- eventuell Sterbeurkunde des Ehepartners
- eventuell Scheidungsdekret
- Falls Sie möchten, verstÀndigen Sie bitte einen Priester
- Nehmen Sie Kontakt mit der Versicherung auf, wenn der/die Verstorbene versichert war.
- Bestellung von KrÀnzen und Sarggesteck
- Bestellung von Trauerdrucksorten
- Kleidung ins Krankenhaus oder zur Bestattungsanstalt bringen
- Abmeldung bei Krankenkasse, Pensionsversicherung, anderen Versicherungen, etc.
Bei einem BegrĂ€bnis auĂerhalb von Wels
- Bitte nehmen Sie Kontakt mit der jeweiligen Gemeinde auf.
- VerstÀndigung des Bestatters (wegen Beisetzungstermin, Sarg, etc.) sh. unter www.bestatter.at.
- Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf fĂŒr die Beurkundung des Sterbefalls.
Standesamt und StaatsbĂŒrgerschaft
Mitzubringen sind folgende Dokumente:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (bei Kindern und MinderjÀhrigen die Heiratsurkunde der Eltern)
- StaatsbĂŒrgerschaftsnachweis (bei AuslĂ€ndern Reisepass oder Personalausweis)
- ev. Sterbeurkunde des Gatten / der Gattin
- ev. Scheidungsdekret
- Falls Sie möchten, verstÀndigen Sie bitte einen Priester
- Kontaktaufnahme mit der Versicherung, wenn der/die Verstorbene versichert war
- Bestellung von KrÀnzen und Sarggesteck
- Bestellung von Trauerdrucksorten
- Kleidung ins Krankenhaus oder zur Bestattungsanstalt bringen
- Abmeldung bei Krankenkasse, Pensionsversicherung, anderen Versicherungen, etc.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten jederzeit gerne an unsere MitarbeiterInnen, die Ihnen in dieser schweren Zeit bestmöglich behilflich sein werden.
Weitere Informationen zum Thema Todesfall erhalten Sie auch im elektronischen Amtshelfer oesterreich.gv.at.