Beurkundung von SterbefÀllen
SterbefÀlle können von jedem Standesamt beurkundet werden. Ereignet sich der Sterbefall im Krankenhaus, muss das Krankenhaus den Sterbefall am nÀchsten Werktag dem Standesamt anzeigen.
Ereignet sich der Todesfall nicht im Krankenhaus, muss er von den Angehörigen spÀtestens am nÀchsten Werktag beim Standesamt angezeigt werden. In diesem Fall muss vorher umgehend die Bestattung informiert werden. Die Bestattung organisiert in der Folge die Totenbeschau und leitet die vom Beschauarzt auszustellende BestÀtigung des Todes ("Totenschein") an das Standesamt weiter.
Die Angehörigen werden gebeten, die fĂŒr die Beurkundung erforderlichen Urkunden bereits bei der Anzeige des Sterbefalles mitzunehmen (bei TodesfĂ€llen von nicht in Wels wohnhaften Personen ĂŒbernimmt dies in der Regel der Bestatter des Wohnortes).
Mag. Margit Lötsch
BĂŒrgeranliegen, Standesamt
Folgende Urkunden werden benötigt (im Original):
âą Geburtsurkunde der(s) Verstorbenen
⹠Heiratsurkunde der(s) Verstorbenen (bei Auflösung der Ehe Nachweis der Auflösung)
âą Nachweis der Staatsangehörigkeit (StaatsbĂŒrgerschaftsnachweis, Heimatschein - bei Fremden Reisepass)
Nach Abschluss der Beurkundung stellt das Standesamt die Sterbeurkunde aus und teilt den Todesfall an die verschiedensten Behörden (Meldeamt, Verlassenschaftsgericht, FĂŒhrerscheinregister, SozialversicherungstrĂ€ger etc.) mit.
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde stellt fĂŒr alle nach dem 01.01.1939 verstorbenen Personen jedes Standesamt aus.
Kosten je Urkunde: ⏠9,30
Bei schriftlicher (elektronischer) Beantragung der Ausstellung der Urkunde ohne vorherige telefonische Kontaktaufnahme ist zusĂ€tzlich eine AntragsgebĂŒhr in Höhe von ⏠14,30 zu entrichten.
Weitere Informationen zum Thema Todesfall finden Sie unter Todesfall - MaĂnahmen und Empfehlungen
oder im elektronischen Amtshelfer oesterreich.gv.at.