Finanzielle UnterstĂŒtzungen
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine Pauschale, die Kosten, die fĂŒr die Pflege und Betreuung entstehen, abdecken soll. Je nach Pflegebedarf erfolgt eine Einstufung in eine von sieben Pflegegeldstufen.
Der Antrag auf Zuerkennung oder auf Erhöhung von Pflegegeld muss beim SozialversicherungstrĂ€ger der pflegebedĂŒrftigen Person (PVA) gestellt werden.
Kurzzeitpflege
Kosten fĂŒr Kurzzeitpflege sind steuerlich absetzbar, das heiĂt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung des Kurzzeitpflegegastes geltend zu machen.
NĂ€here Infos erhalten Sie direkt beim Finanzamt.
Der pflegende Angehörige kann um finanzielle UnterstĂŒtzung zu den Kosten einer Kurzzeitpflege ansuchen.
NĂ€here Infos zu den Voraussetzungen und Antragsabwicklung erhalten Sie unter www.pflegeinfo-ooe.at oder unter +43 7242 417 3071 bzw. +43 7242 417 3072.
UnterstĂŒtzung fĂŒr Ersatzpflege
Sie pflegen seit mindestens einem Jahr einen nahen Angehörigen? Sie sind krank oder brauchen eine Auszeit, um sich erholen zu können? Um sich die Kosten fĂŒr eine private oder professionelle Ersatzpflege leisten zu können, bietet diese finanzielle UnterstĂŒtzung Abhilfe.
NĂ€here Infos zu den Voraussetzungen und Antragsabwicklung erhalten Sie unter www.pflegeinfo-ooe.at oder unter +43 7242 417 3071 bzw. +43 7242 417 3072.
Senioren-, Erholungs- oder Kurzuschuss
Das Land Oberösterreich gewĂ€hrt Senioren mit geringem Einkommen einen Zuschuss zu den Kosten eines ĂŒberwiegend selbstfinanzierten Erholungs- oder Kuraufenthaltes
NĂ€here Infos zu den Voraussetzungen und Antragsabwicklung erhalten Sie unter www.pflegeinfo-ooe.at oder unter +43 7242 417 3071 bzw. +43 7242 417 3072.
Pflegekarenz-Teilzeit, Pflegekarenzgeld, Familienhospizkarenz-Teilzeit, Pflegefreistellung
GrundsÀtzliche Informationen finden Sie hier:
Sozialministeriumservice â Landesstelle Oberösterreich
GruberstraĂe 63
4021 Linz
Tel: +43 732 7604-0
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
RezeptgebĂŒhrenbefreiung
NÀhere Infos zu den Voraussetzungen und Antragsabwicklung erhalten Sie bei Ihrem zustÀndigen SozialversicherungstrÀger bzw. Pensionsversicherungsanstalt.
UnterstĂŒtzungsfonds fĂŒr die Wohnraumadaptierung
Neben behindertengerechten Wohnungsumbauten (z.B. Verbreiterung der TĂŒren, Adaptierung des Badezimmers, Einbau eines Treppenliftes) können auch Anschaffungen wie Badewannenlift oder Pflegebett mit diesem UnterstĂŒtzungsfonds finanziert werden.
Die Förderung muss mittels Ansuchen beantragt werden. Um eine Förderung zu erhalten, muss das Ansuchen vor der Wohnraumadaptierung gestellt werden.
Steuerliche Absetzbarkeit
Folgende steuerliche Absetzmöglichkeiten gelten auch fĂŒr Senioren:
auĂergewöhnliche Belastungen:
- Kosten fĂŒr Brillen, HörgerĂ€te, Gehbehelfe etc.
- Fahrtkosten zum Arzt, ins Krankenhaus (mĂŒssen in einem Fahrtenbuch dokumentiert werden)
- Kosten fĂŒr Krankenhausaufenthalte
- Kosten fĂŒr Zahnersatz (Zahnprothese, BrĂŒcke, Krone)
- Kosten fĂŒr Kuraufenthalte, wenn diese in direktem Zusammenhang mit einer Krankheit stehen und aus medizinischen GrĂŒnden erforderlich sind
- Kosten fĂŒr eine DiĂ€tverpflegung aufgrund einer Krankheit (Diabetes, Zölliakie, etc.)
- BegrÀbniskosten
- Kosten fĂŒr Alten- und Pflegeheim, Kurzzeitpflege bzw. hĂ€usliche Betreuung
Sonderausgaben:
- freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten (z.B. Schulzeiten)
- VersicherungsprĂ€mien fĂŒr freiwillige Personenversicherung (z.B. Unfallversicherung, Ablebensversicherung, etc.)
- Spenden, KirchenbeitrĂ€ge, BeitrĂ€ge fĂŒr Pensionisten Organisationen
- BeitrÀge zu Pensionskassen
- Kosten fĂŒr Wohnraumschaffung- und/oder Sanierung (gilt nur fĂŒr jene Kosten, fĂŒr die keine sonstigen Förderungen bezogen wurden, wie z.B. UnterstĂŒtzungsfonds fĂŒr die Wohnraumadaptierung oder Förderung fĂŒr behindertengerechten Umbau
Pensionisten-Absetzbetrag:
- wird automatisch in der Veranlagung berĂŒcksichtigt
Pauschalbetrag wegen Behinderung:
- bei Bescheinigung des Sozialministeriumservice ĂŒber einen Grad der Behinderung ab 25 %
- Freibetrag fĂŒr Gehbehinderte - bei Eintragung im Behindertenpass
FĂŒr nĂ€here Fragen wenden Sie sich an Ihr zustĂ€ndiges Finanzamt.