Einzug/Antrag
Antragsteller ist grundsĂ€tzlich die betroffene Person selbst, soweit sie noch geschĂ€ftsfĂ€hig ist. Wenn ein Erwachsenenvertreter vorhanden ist und er vom Gericht auch fĂŒr diesen Bereich bestellt ist, hat der Erwachsenenvertreter den Antrag zu stellen. Sie können sich aber auch durch eine bevollmĂ€chtigte Person (z.B. Vorsorgevollmacht) vertreten lassen. Auch ein vertretungsbefugter nĂ€chster Angehöriger kann den Antrag stellen (nĂ€here AuskĂŒnfte erhalten Sie bei Ihrem Notar).
âHier finden Sie den Sozialhilfeantrag fĂŒr Alten- und Pflegeheime des Landes Oberösterreich welcher zur Beantragung der Ăbernahme der Kosten der geschlossenen Sozialhilfe durch die Stadt Wels sowie fĂŒr das Heimaufnahmeverfahren notwendig ist, sowie ein Informationsblatt fĂŒr den Einzug in ein Haus der Seniorenbetreuung. AntrĂ€ge können nach telefonischer Terminvereinbarung unter 07242 417 3071, im Haus Leopold Spitzer, Hans-Sachs-StraĂe 22, 4600 Wels, abgegeben werden bzw. per E-Mail unter senb@wels.gv.at eingebracht werden.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag anzuschlieĂen
- sĂ€mtliche Einkommensnachweise (Pensionsbescheide der PVA, ĂBB, SVA, Bescheide ĂŒber auslĂ€ndische Renten, Unterhalt, Miet- und Pachteinnahmen, KapitalertrĂ€ge, etc.)
- aktueller Pflegegeldbescheid
- Nachweis eines VertretungsverhĂ€ltnisses (Gerichtsbeschluss ĂŒber Sachwalterschaft, BevollmĂ€chtigung, BestĂ€tigung ĂŒber das Vorliegen einer VertretungsermĂ€chtigung)
- Ăbergabe- bzw SchenkungsvertrĂ€ge (auch bei Ăbergabe vor mehr als fĂŒnf Jahren)
- Nachweis des rechtmĂ€Ăigen Aufenthalts bei nicht österreichischen StaatsbĂŒrgern
Folgende Unterlagen sind dem Antrag anzuschlieĂen, wenn Sie auch die Ăbernahme des durch Einkommen nicht gedeckten Heimentgelts beantragen (Einkommen reicht zur Deckung der Heimkosten nicht aus)
- KontoauszĂŒge der letzten zwölf Monate