Voraussetzungen
Alter
Per Gesetz existieren keine konkreten Altersgrenzen fĂŒr die Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim. Es kann aber im Regelfall von einem Mindestalter von 60 Jahren ausgegangen werden. Im Einzelfall muss geprĂŒft werden, ob ein Heimbewohner in den Bereich der Sozialhilfe (altersbedingte Heimaufnahme) oder unter das Oö. Chancengleichheitsgesetz (durch eine Behinderung bedingte Heimaufnahme) fĂ€llt.
Pflegegeldeinstufung
Variante a)
Eine tatsĂ€chliche Einstufung mit Pflegegeldstufe 4 oder höher â laut vorliegendem Pflegegeldbescheid (besonderer Pflegebedarf).
Variante b)
Einstufung unter Pflegegeldstufe 4
In diesem Fall muss Folgendes vorliegen
- grundsÀtzlicher Pflegebedarf und zudem eine Wohnsituation und ein soziales Umfeld, die ein Leben zu Hause nicht mehr gewÀhrleisten (z.B. viele Stufen; Heizung kann im Winter nicht gewÀhrleistet werden; keine Hilfe durch Familie möglich)
- ein erhöhter Pflegebedarf, der auch nicht mehr durch mobile Pflegedienste (z.B.: Hauskrankenpflege, mobile Betreuung und Hilfe) abgedeckt werden kann.