Kosten
Die Heimkosten setzen sich aus einem Grundbetrag (Tagsatz) und einem Pflegezuschlag zusammen. Der Pflegezuschlag ist davon abhängig, wie hoch Ihr Pflegegeld ist.
Bsp.: Frau A. bezieht ein Pflegegeld der Stufe 5 (mtl. 920,30 €). Der Tagsatz im Alten- und Pflegeheim Haus Neustadt beträgt € 111,55. Wie hoch sind die Kosten im Oktober?
Berechnung: 31 Tage x 111,55 € = € 3.458,05 plus 80 % von 920,30 € = 736,24 €
Die Kosten für den Monat Oktober belaufen sich somit auf 4.194,29 €.
Grundsätzlich müssen die Bewohner für die Heimkosten selbst aufkommen. Wenn das Einkommen (Pension, Rente, das Pflegegeld, Kapitalerträge oder Miet- und Zinsverträge, etc.) jedoch nicht ausreicht, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten.
Trotzdem verbleibt dem Bewohner ein Teil seines Einkommens:
- 10% der Pflegegeldstufe 3 – derzeit € 45,20 monatlich (unabhängig von der tatsächlichen Pflegegeldstufe)
- 20% der Pension und die Sonderzahlungen zur Gänze (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)