Mobile Betreuung und Hilfe - Hauskrankenpflege
Sie möchten in ihrer eigenen Wohnung verbleiben, benötigen jedoch Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags?
Für alle Personen ab dem 60. Lebensjahr stehen folgende Angebote zur Verfügung:
Angebote der Stadt Wels
Mobile Betreuung und Hilfe
Einfache Tätigkeiten im Haushalt (Wäscheversorgung, Geschirr abwaschen, Müll entsorgen), Unterstützung bei der Körperhygiene, Begleitung bei Behörden- und Arztwegen, Besorgungen, Einkäufe.
Hauskrankenpflege
Wird bei medizinischem Bedarf auf Veranlassung des behandelnden Arztes durch diplomiertes Pflegepersonal durchgeführt (Anlegen von Wundverbänden und Bandagen Verabreichung von Injektionen, Infusionstherapie, Befüllen des Medikamentendispensers und vieles mehr) Eine soziale Hauskrankenpflege durch diplomiertes Pflegepersonal ist ebenfalls möglich, dann jedoch kostenpflichtig, wie weiter unten ausgeführt.
AngehörigenEntlastungsDienst (AED)
Ein Angebot zur kurz- oder langfristigen Entlastung pflegender Angehöriger.
Die Mobilen Dienste sind in Wels flächendeckend ausgebaut und stehen auch an Wochenenden und Feiertagen zur Verfügung. Ob für Ihren Betreuungs- und Pflegebedarf ein/e Heimhelfer/in, ein/e Fach-Sozialbetreuer/in oder eine Hauskrankenpflegekraft erforderlich ist, entscheidet die Einsatzleitung des mobilen Pflegedienstes.
Anbieter
In der Stadt Wels werden die Leistungen der mobilen Dienste durch 4 Organisationen angeboten. Welche Organisation für Sie zuständig ist, richtet sich nach der Straße in der Sie leben.
Sie können die Dienste direkt bei den Anbieterorganisationen anfordern
- Diakonie
- OÖ. Hilfswerk
- OÖ. Volkshilfe
- Rotes Kreuz
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Diakonie, Haus für Senioren
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OÖ Hilfswerk - Senioren
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Rotes Kreuz
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Volkshilfe Gesundheit- und Soziale Dienste GmbH
Kosten
Für die Inanspruchnahme ist ein Kostenbeitrag zu entrichten, der sowohl von Ihrem Nettoeinkommen als auch vom Bezug des Pflegegeldes abhängig ist. Die Tarife reichen von € 2,60 bis max. € 48,00 pro Einsatzstunde. Pro Monat ist zudem eine Grundpauschale von € 6,00 zu entrichten. Eine zusätzliche Förderung ist nicht möglich.
Die vorläufige Berechnung des individuellen Kostenbeitrages erfolgt im Zuge eines Erstbesuches und ist in der Oö. Sozialhilfeverordnung 1998 geregelt. Bitte beachten Sie, dass sich bei Bezug eines Pflegegeldes der Kostenbeitrag auch rückwirkend erhöhen kann, wenn Sie bei der Erstberechnung noch kein Pflegegeld bezogen haben. Einen vorläufigen Kostenüberblick können Sie auch selbst auf der Website für Pflege in Oberösterreich verschaffen.
Ansprechpersonen
Sollten Sie allgemeine Fragen zu den mobilen Diensten haben, wenden Sie sich bitte an die Koordinatorinnen für Betreuung und Pflege:
Edith Mair
Sozialservice und Frauen
Sozialservice und Frauen, Koordination für Betreuung und Pflege
Sollten Sie Fragen zur Berechnung des Kostenbeitrages haben, wenden Sie sich bitte an:
Sabine Windischbauer
Sozialservice und Frauen
Elma Bilali
Sozialservice und Frauen