Brand und Feuer
Einsatzorganisationen
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wels ist als Körperschaft öffentlichen Rechts zuständig für den Brand-, Zivil und Katastrophenschutz des Bezirkes Wels-Stadt. Darüber hinaus ist sie in Sonderaufgaben (wie gefährliche Stoffe, Berge-, Tauchdienst etc.) auch für die politischen Bezirke Wels-Land, Eferding und Grieskirchen verantwortlich. Der Mannschaftsstand der Feuerwehr Wels beträgt zur Zeit 150 Mann im Aktivstand, das heißt, diese Mannschaft ist zwischen 16 und 65 Jahre alt und rückt zu Einsätzen aus. 58 Mitglieder über 65 Jahre sind dem Ruhe- bzw. Reservestand zugeteilt und die Jugendgruppe umfasst 27 Mädchen und Burschen im Alter zwischen 10 und 16 Jahren. Der Sitz der Leitung der Feuerwehr samt Verwaltung, technischem Betrieb und Einsatzleitzentrale ist in der Hauptfeuerwache in der Hamerlingstraße 3-5. In den Stadtteilen Pernau, Puchberg und Wimpassing werden Feuerwachen mit jeweils einem Fahrzeug, Mannschaftsgarberobe und Sozial- und Sanitärräumen betrieben. Ein Bootshaus an der Traun, in dem zwei Boote eingestellt sind, ergänzt die Feuerwachen.
Ein Übungsgelände mit rund 7.000 Quadratmetern und einem Brandhaus steht im Bereich der Welser Müllverbrennung zur Verfügung. Zur Systemerhaltung der Feuerwehr Wels wird die städtische Dienststelle herangezogen. Diese umfasst derzeit elf Mann. Davon sind in der Verwaltung sechs und in den Werkstätten fünf Mann eingesetzt. Der Aufgabenbereich der Verwaltung umfasst neben der administrativen Verwaltung auch Agenden des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes im eigenem Wirkungsbereich, aber auch in Bau- und Gewerberechtsverfahren, Führen der Geschäftsstellen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wels, des Abschnitts- und Bezirksfeuerwehrkommandos Wels-Stadt, Besetzung der Einsatzleitzentrale etc. In den diversen Werkstätten, wie Kfz-, Schlosserei, Tischlerei, Funk-, Elektro-, Atemschutz-, Feuerlöscherwerkstätte, werden die Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Aggregate sowie Fahrzeuge der Feuerwehr Wels gepflegt, gewartet, repariert und instand gehalten. Neben den im Produkt- und Leistungskatalog beschriebenen Tätigkeiten in der Verwaltung und im Werkstättendienst werden durch die Kameraden der Dienststelle Feuerwehr auch die anfallenden Einsätze geleistet.
Einsatzstatistik
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wels leistete 2.414 Gesamteinsätze (Stand: 31.12.2017), das sind im Schnitt rund sieben Einsätze pro Tag. Von den 2.414 Einsätzen entfielen 63 Prozent auf technische Hilfsdienste und 37 Prozent auf Brandeinsätze.
Seit mehr als 100 Jahren besteht die Betriebsfeuerwehr Fritsch. Zum Zeitpunkt der Gründung stand der Schutz der eigenen Betriebsanlage im Vordergrund. Sehr bald unterstützte die BtF aber auch die Einsatzkräfte im Stadtgebiet. Heute fährt die BtF zu rund 70 Einsätzen pro Jahr im Stadtgebiet mit aus.
Die Größe der Müllverbrennungsanlage und des gesamten Recyclingparks sowie die damit verbundenen Risiken führten zur Gründung der BtF Energie AG Wels. Diese ist nur für das eigene Betriebsareal zuständig. Durch den raschen und effizienten Einsatz der eigenen Betriebsfeuerwehr kommt es laufend zu einer Schadensminimierung sowie zu einer wesentlichen Entlastung der FF Wels.
Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes
Die Aufgaben der Feuerpolizei
- Laufende Durchführung der Feuerbeschau (feuerpolizeiliche Überprüfung) sämtlicher im Stadtgebiet befindlicher Objekte und sonstiger baulicher Anlagen
- Bearbeitung von Anzeigen betreffend feuerpolizeiliche Mängel
- Erlassung von Heizverboten bei Gefahr
- Überarbeitung des Betriebsbrandschutzes, insbesondere Mitarbeit bei organisatorischen Änderungen der betrieblichen Brandschutzorganisation in Großobjekten und Betrieben
- Zusammenarbeit mit den Brandschutzbeauftragten bei der Erstellung der Alarmorganisation, Brandschutzordnung sowie der Brandschutzpläne
- Schulung von Brandschutzbeauftragten und Arbeitnehmern
- Überprüfung und Kontrolle von brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen auf die Einhaltung behördlicher Auflagen.
In regelmäßigen Abständen werden alle Objekte im Stadtgebiet von Wels auf Brandsicherheit und Einhaltung aller brandschutztechnischen Vorschreibungen untersucht.
- Flucht- und Rettungswege müssen frei von Lagerungen, eindeutig gekennzeichnet, nötigenfalls beleuchtet sein und dürfen nicht versperrt werden.
- Beschilderungen für Fluchtwege und brandschutztechnische Einrichtungen sind nach ÖNORM F 2030 auszuführen.
- Notbeleuchtung und Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung sind jährlich durch eine Fachfirma überprüfen zu lassen. Das Prüfprotokoll wird kontrolliert.
- Die tragbaren Feuerlöscher sind alle zwei Jahre durch einen Fachbetrieb überprüfen zu lassen. Plombierung und Prüfplakette werden kontrolliert. Die Einrichtungen der erweiterten Löschhilfe (Wandhydrant, nasse oder trockene Steigleitung) sind jährlich einer Funktionskontrolle und alle vier Jahre einer Druckprüfung zu unterziehen.
- Die Prüfprotokolle werden kontrolliert. Feuerwehrzufahrten sind das ganze Jahr über frei befahrbar zu halten und dürfen nicht durch parkende Fahrzeuge oder Bäume eingeschränkt werden. Abschrankungen sind mit dem Feuerwehr-Schrankenschlüssel zu sperren. Gashaupthahn, Elektroverteiler, Wasserhaupthahn und andere Versorgungseinrichtungen müssen frei zugängig und entsprechend gekennzeichnet sein.
- Blitzschutzanlagen von Risikoobjekten sind alle drei Jahre, von Kleinhausbauten alle zehn Jahre und von den übrigen Objekten alle fünf Jahre durch eine Fachfirma zu überprüfen. Das Prüfprotokoll wird kontrolliert.
- Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzuganlagen und stationäre Löschanlagen sind jährlich von befugten Fachfirmen zu warten und zusätzlich durch eine akkreditierte Inspektionsstelle zu revisionieren. Die Überwachungsberichte werden kontrolliert.
- Feuerstätten sind in einem betriebssicheren Zustand zu halten. Die Einhaltung der Fristen der Feuerstättenprüfung und der Kaminkehrungen durch einen Rauchfangkehrer werden kontrolliert. Brandgefährliche Stoffe müssen entsprechend ihrem Gefahrenpotential gelagert werden. Der Dachboden ist auf keinen Fall ein Lagerraum.
Brandursachen
In Oberösterreich ereignen sich jährlich zirka 1.000 Brände. Insgesamt beträgt die Brandschadenssumme für ganz Oberösterreich etwa 58 Millionen Euro pro Jahr. Alleine in Oberösterreich wurden 2013 dreizehn Menschen bei Bränden getötet und 114 Personen verletzt. Obwohl die Einsatztätigkeit bei Bränden, insbesondere die Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten, primär die Aufgabe der Feuerwehr ist, kann jeder Einzelne durch richtiges Verhalten und richtige Anwendung der Mittel der ersten Löschhilfe wesentlich dazu beitragen, Brände zu verhüten. Die Tatsache, dass jedem Vollbrand ein Entstehungsbrand vorausgeht, gibt jedem von uns die Chance, Kleinlöschgeräte wirkungsvoll zum Einsatz zu bringen. Die Kenntnis der Brandursachen (Zündquellenschlüssel) erleichtert das Einschätzen der Brandgefahren.
Sicherheitshinweise
Umgang mit offenem Feuer und Licht fordert immer besondere Vorsicht! Daher kein Kerzenlicht und auch keine Streichholzflammen in Dachböden, Abstellräumen, Kellern und Scheunen verwenden, sondern nur Taschenlampen benützen. Streichhölzer und Feuerzeuge sind keine Beleuchtungsgeräte! Sie gehören nicht in Kinderhand und dürfen daher auch für Kinder nicht erreichbar sein. Eltern und Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder!
Feuer im Freien gefährdet die Umgebung durch Bodenbrand und Funkenflug! Das Verbrennen biogener Abfälle ist verboten. Grundsätzlich gestattet ist aber das Abbrennen von Brauchtumsfeuern und von Feuern zur Ausbildung im Brandschutz. Dabei sind aber die generellen Umweltschutzanforderungen (kein Verbrennen von Müll, Mineralölprodukten, Gummi und ähnlichem) und die Sicherheitsabstände zur Verhinderung der Brandausbreitung einzuhalten. Als Richtwerte für die Mindestabstände bei Feuer oder beim Verbrennen im Freien können angenommen werden:
- 30 Meter zu Bauten, Wald und öffentlichen Verkehrsflächen
- 100 Meter zu Lagerungen leicht brennbarer Stoffe
- 300 Meter zu Lagerungen brennbarer Flüssigkeiten
Unachtsamkeit beim Rauchen, besonders das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder glimmenden Zigarettenresten, ist eine häufige Brandursache. Keinesfalls geraucht werden darf:
- In brandgefährlicher Umgebung (zum Beispiel Warenhäuser, Theater, holz-, textil- oder papier- verarbeitende Arbeitsstätten)
- Beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten wie zum Beispiel auf Tankstellen (Lösungsmittel, Fleckputzmittel, Farben, auch wasserlösliche Lacke)
Heizgeräte haben den Zweck, Wärme an die Umgebung abzugeben. Wird die Wärmeabgabe behindert, zum Beispiel durch Textilien, die zum Trocknen aufgelegt werden, durch Abschirmung infolge vorgestapelter Gegenstände oder Behinderung der Luftzirkulation bei Aufstellung in beengter Umgebung, kann es durch Wärmestau zum Brand und zur Zerstörung des Gerätes kommen.
Kochplatten, Kaffeemaschinen, Teewassererhitzer und ähnliches sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollten mindestens 50 Zentimeter Abstand zu brennbaren Materialien haben. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von Flüssigkeit bedeckt sein.
Unter Heißarbeiten sind brandgefährliche Tätigkeiten zu verstehen, die mit offener Flamme durchgeführt werden oder bei deren Durchführung zündfähige Funken entstehen. Sie sind immer wieder Ursache für Brände mit hohen Schäden. Zu diesen brandgefährlichen Tätigkeiten zählen:
- Löten
- Autogen- und Elektroschweißen
- Autogenes Schneiden
- Schleifen und Trennschleifen
- Flämmen
Die Gefahr der unbeabsichtigten Zündung brennbarer Stoffe ist nicht nur in der näheren und weiteren Umgebung der Arbeitsstelle, sondern auch in darunter und darüber liegenden Räumen gegeben. Flammen und Funken können in Staub und Fugen lang anhaltende Schwelbrände verursachen, die erst Stunden nach Beendigung einer brandgefährlichen Tätigkeit zum Ausbruch kommen können.
Unbedingt erforderliche Brandschutzmaßnahmen bei Heißarbeiten sind:
- Freihalten der Arbeitsstelle von brennbaren Stoffen
- Bereitstellen geeigneter Löschgeräte vor Beginn der Heißarbeit. Bei Flämm-Arbeiten ist zusätzlich immer eine gefüllte Löschleitung mit absperrbarem Strahlrohr vorzusehen
- Fachkundige Überwachung während der Heißarbeit
- Nachkontrollen innerhalb von zwei bis drei Stunden nach Beendigung der Heißarbeit
Überhitztes Fett kann zur Selbstentzündung führen. Fettbrände sind die häufigste Ursache für Küchenbrände. Auch kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett einbringen, da durch das ausspritzende Öl Brand- und Verletzungsgefahr besteht.
In jedem Auto sollten zusätzlich zur Autoapotheke und zum Pannendreieck immer griffbereit mitgeführt werden:
- ein Pulverlöscher mit mindestens zwei Kilogramm Pulverfüllung
- ein Messer zum Durchtrennen der Sicherheitsgurte (Gurtenschneider)
Ein Motorbrand muss zur Vermeidung eines Totalschadens sofort mit einem Pulverlöscher bekämpft oder mit einer Löschdecke erstickt werden. Dazu ist der Motor abzustellen, die Zündung auszuschalten (Zündschlüssel abziehen) und die Motorhaube zu öffnen. Bei verschmutzten Motoren ist die Brandbekämpfung wegen des abgelagerten, leicht zündbaren, öligen Staubes besonders schwierig und kann Erfolg versprechend nur mit Pulverlöschern durchgeführt werden. Bei einem Kabelbrand (meist durch Rauch im Fahrgastraum bemerkbar): Sofort Zündung abschalten und Starterbatterie abklemmen (Werkzeug!). Dann den Brand mit Feuerlöschern oder Wasser bekämpfen.
Ein Unfall im Tunnel birgt wesentlich größere Gefahren als auf freier Strecke. Bei einem Brand im Tunnel kann bereits nach kurzer Zeit eine Gefährdung durch Brandrauch und sehr hohe Temperaturen auftreten. Eine sofortige Brandbekämpfung ist daher besonders wichtig. Zeigen die Löschmaßnahmen keinen Erfolg, raschest flüchten.
Auf Balkonen ist das Grillen mit offenem Feuer (wie Holzkohle- oder Gasgriller) grundsätzlich nicht gestattet. Grillgerät immer standfest aufstellen. Beachten Sie ausreichende Abstände zu brennbaren Materialien, wie Büsche, Hecken, Wände oder Dekorationen. Verwenden Sie handelsübliche Anzündehilfen wie Würfel oder Pasten. Mit etwas Geduld kann auch mit Holz vorgeheizt werden. Gasflaschen von Gasgrillern außerhalb des Hitzebereiches standfest aufstellen. Achten Sie dabei darauf, dass niemand über die Gaszuleitung stolpern kann. Beaufsichtigen Sie stets das Grillgut, herabtropfendes Fett kann sehr schnell zu einem Brand führen.
Halten Sie einen Kübel Wasser und/oder einen tragbaren Feuerlöscher bereit. Legen Sie Handschuhe zum Anfassen heißer Gegenstände bereit. Restliche Glut nach dem Grillen mit viel Wasser gründlich ablöschen. Abgelöschtes Brennmaterial abkühlen lassen. Brennmaterial nicht in Behälter mit brennbarem Inhalt werfen. Insbesondere nicht in die Kunststoff-Mülltonne werfen. Keinesfalls brennbare Flüssigkeiten in die bereits vorhandene Glut leeren. Die Folge kann eine unberechenbare Stichflamme oder ein Entzünden des Flüssigkeitsbehälters in Ihrer Hand sein.
Im Ortsgebiet ist die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Klassen F2, F3 und F4 generell verboten. Dies gilt auch für Silvester!
§ 15 Pyrotechnikgesetz 2010
Pyrotechnische Gegenstände und Sätze dürfen nur von Personen besessen und verwendet werden, die das folgende Lebensjahr vollendet haben:
- Kategorie F1: zwölf Jahre;
- Kategorien F2 und S1: 16 Jahre;
- Kategorien F3, F4, T1, T2, P1, P2 und S2: 18 Jahre.
Durch falsche Gefahreneinschätzung und unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern ereignen sich jedes Jahr viele Unfälle und Brände! Achten Sie auf Sicherheitsabstände und zielen sie niemals auf Personen, Tiere, Gebäude, Wälder, Sträucher und andere brennbare Materialien. Berücksichtigen Sie vor dem Abschießen von Raketen die Windrichtung, Windstärke und brennbare Gegenstände in der Flugbahn. Feuerwerkartikel dürfen nur in ihrer hergestellten Art verwendet werden. Das gemeinsame Zünden mehrerer Artikel ist verboten. Verwenden Sie keine Raketen mit abgebrochenen oder zu kurzen Stäben (Flugbahn). Blindgänger sind nach fünf Minuten in einem Wassereimer zu entsorgen. Auf keinen Fall versuchen, erneut zu zünden. Halten Sie in der Silvesternacht Türen und Fenster geschlossen.
Verhalten im Brandfall
Bei Feuer und Notfall sofort 122 anrufen. Ohne Rücksicht auf den Umfang des Brandes unverzüglich die Feuerwehr alarmieren! Keine Notrufe via E-Mail! Informieren Sie sich bei Bedarf über den Gebrauch eines Notruffaxes. Warnen Sie nach Möglichkeit alle Hausbewohner. Helfen Sie Verletzten oder hilfebedürftigen Hausbewohnern beim Verlassen des Gebäudes. Benutzen Sie die gekennzeichneten Fluchtwege und Stiegenhäuser! Benutzen Sie niemals einen Aufzug! Diese können in verrauchten Bereichen anhalten und eine Flucht unmöglich machen. Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Angst und Panik führen zu Fehlhandlungen und somit zur Gefährdung von Menschenleben. In den meisten Fällen, in denen die Feuerwehr Menschen mittels Drehleitern und Fluchthauben aus ihren Wohnungen retten muss, liegen solche Fehlreaktionen vor.
Löschen
Feuer löschen ohne Selbstgefährdung
Wenn die Möglichkeit besteht, kann jeder auch selbst eine Brandbekämpfung einleiten, denn in der Entstehungsphase eines Brandes reicht zum Löschen der Inhalt eines Wasserglases aus, nach einer Minute benötigt man schon einen Eimer voll Wasser. Wenn die Feuerwehr eintrifft, reichen ein- bis zweihundert Liter oft nicht aus. Führen Sie die Brandbekämpfung aber nur durch, wenn Ihr eigenes Leben nicht gefährdet wird. Dabei ist größte Vorsicht beim Öffnen von Türen geboten! Es besteht die Gefahr der Stichflammenbildung (Rauchgasdurchzündung). Gehen Sie in gebückter Haltung vor. Halten Sie sich den Rückzugweg frei. Schließen Sie sofort wieder die Tür des Brandraumes, wenn Sie den Löschversuch abbrechen. Die Feuerwehr verwendet Rauchvorhänge, wenn die Türe zum Brandraum während den Löscharbeiten offen bleiben muss. So wird gewährleistet, dass keine weiteren Fluchtwege verraucht werden.
Tragbare Feuerlöscher haben der ÖNORM EN 3 zu entsprechen. Art, Größe und Anzahl der Löschgeräte sind an Hand der Richtlinie TRVB F 124 und der vorherrschenden Brandklassen zu ermitteln. Löschgeräte sind an gut sichtbarer, für jedermann leicht zugängiger Stelle mit geeigneter Halterung griffbereit zu montieren. Die Aufstellungsorte sind zu kennzeichnen. Die Löschgeräte sollten nach Möglichkeit keinen schädigenden Umwelteinflüssen ausgesetzt werden. Löschgeräte sind in zweijährlichen Abständen wiederkehrenden Überprüfungen durch einen Fachkundigen unterziehen zu lassen.
An der Brandstelle
An der Brandstelle Solange die Brandstelle „warm” ist, kann sich Brandrauch durch offene Türen und Fenster sowie Klimaanlagen ausbreiten. Ein Teil verbrannter Produkte schlägt sich als Ruß nieder. Vorsicht: Ruß und angebrannte Materialien (so genannte Brandrückstände) enthalten giftige und reizende Stoffe. Doch auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung, denn ein Schadstoff muss - um gesundheitsschädlich wirken zu können - zunächst in den Körper aufgenommen werden. Die im Brandfall gebildeten Stoffe sind stark an Ruß gebunden, sodass eine Aufnahme über die Haut als gering angesehen werden kann. Die Hauptaufnahme erfolgt daher über die Atemwege. In den meisten Fällen können somit mit der Entfernung des Rußes auch die Schadstoffe beseitigt werden. Eine Gesundheitsgefährdung ist dann nicht mehr zu erwarten. Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Haushaltsversicherung. Nur, wenn Sie alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Versicherung absprechen, wird diese die Sanierungsmaßnahmen auch als sinnvoll anerkennen und bezahlen. Wenden Sie sich beim Auftreten größerer Schwierigkeiten an eine der zahlreichen Brandschadenssanierungsfirmen.