Verhaltensweisen wie BelĂ€stigungen werden neuerdings unter dem Begriff âStalkingâ zusammengefasst. Sie sind Opfer von Stalking, wenn Sie von einer Person mit verschiedenen Mitteln gegen Ihren Willen bedrĂ€ngt oder belĂ€stigt werden, wenn Sie unerwĂŒnschte nĂ€chtliche Anrufe erhalten, verfolgt werden etc. Seit Juli 2006 gibt es die Möglichkeit einer Strafanzeige gemÀà § 107a StGB wegen âBeharrlicher Verfolgungâ.
BelÀstigungen am Telefon
BelĂ€stigung am Telefon ist GewaltausĂŒbung per Distanz. Obszöne, oft auch nĂ€chtliche, permanente Anrufe können bei den Betroffenen Angst und Schrecken auslösen. Sie können regelrecht in Terror ausarten. Wichtig: Geben Sie am Telefon keine Information und Auskunft ĂŒber Ihre Person weiter, wenn Sie nicht wissen, wer der Anrufer ist!