SachbeschÀdigung
SachbeschĂ€digung kann verschiedene Erscheinungsformen annehmen: zerstörte Schaufenster, zerstochene Autoreifen, beschĂ€digte Telefonzellen, besprĂŒhte WĂ€nde etc. Diese BeschĂ€digungen werden hĂ€ufig in Gruppen verĂŒbt, nicht selten aus Gruppenzwang, der Kinder und Jugendliche oft zu unkontrolliertem Verhalten verleitet. Oft wird der Effekt auch durch Alkohol verstĂ€rkt.
Unerlaubte Graffitis
WĂ€hrend Graffiti im privaten Bereich durchaus als moderne Kunst angesehen wird, macht sich ein Sprayer wegen SachbeschĂ€digung strafbar, wenn er öffentliche oder private Einrichtungen ohne ausdrĂŒckliche Zustimmung des EigentĂŒmers besprĂŒht. Die KriminalprĂ€vention empfiehlt bei SachbeschĂ€digung: VerstĂ€ndigen Sie auf jeden Fall die Polizei ĂŒber den Notruf 133, wenn Sie jemanden dabei beobachten, wie er öffentliche oder private Einrichtungen besprĂŒht oder auf andere Weise beschĂ€digt.