Menschen mit Beeinträchtigungen, Chancengleichheit
Alle Menschen mit Beeinträchtigungen (körperlich, geistig, psychisch und/oder mehrfach beeinträchtigt) erhalten die Leistungen nach einer einheitlichen rechtlichen Grundlage, dem Oö. Chancengleichheitsgesetz. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=20000514
Chancengleichheit bedeutet, dass Menschen mit Beeinträchtigung die Möglichkeit haben einen Beruf zu erlernen, einer Beschäftigung nachzugehen, ihr Wohnen und ihre Freizeit aktiv zu gestalten und ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird.
Folgende Leistungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz können für Menschen mit Beeinträchtigung gewährt werden:
- Heilbehandlung (Frühförderung, Therapien, Krankenhilfe)
- Schulassistenz
- Geschützte Arbeit, Fähigkeitsorientierte Aktivität, Arbeitsbegleitung
- Mobile Betreuung und Hilfe
- Persönliche Assistenz
- Wohnen
- Selbstversicherung in der Krankenversicherung
- Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Bedarfsmeldung
- Eine Bedarfsmeldung dient dazu, Ihren individuellen Bedarf an Leistungen nach dem Oö. ChG an das Land OÖ zu melden. Das ist wichtig, damit Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich geplant werden können. Die Bereitstellung von Leistungen in einer Region braucht eine bestimmte Vorlaufzeit. Sie sollten daher Ihren Bedarf melden, auch wenn Sie eine Leistung erst in der Zukunft brauchen. Nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem Bedarfskoordinator auf.
- Die Bedarfsmeldung ist kein Antrag. Sie dient auch nicht zur Reservierung einer Leistung. Sobald Sie eine Leistung brauchen, müssen Sie wieder Kontakt zum Bedarfskoordinator aufnehmen.
Wohnen und Lebensgestaltung
In Oberösterreich gibt es mehrere Wohneinrichtungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz. Dort erhalten Sie bis zu 24 Stunden pro Tag Betreuung, wenn Sie das brauchen. Darum nennt man diese Wohnform vollbetreutes Wohnen. Es wird aber auch darauf geachtet, dass Sie so selbstbestimmt wie möglich leben können. Die Kosten trägt das Land OÖ. Es ist jedoch ein Beitrag zu bezahlen.
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/OB/2018/66/20180831
Ablauf und Vergabekriterien für Wohnplätze nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz
- Abgabe der Bedarfsmeldung und der ärztlichen Befunde beim zuständigen Bedarfskoordinator
- Der Bedarfskoordinator fordert ein Sachverständigengutachten von der Abteilung Soziales/Land OÖ an
- Erstellung des Sachverständigengutachtens mit Einstufung der Dringlichkeit und Empfehlung einer Einrichtung
- Bei Freiwerden eines Wohnplatzes vergibt der Sachverständigendienst des Landes OÖ diesen nach Dringlichkeit und informiert den zuständigen Bedarfskoordinator
- Der zuständige Bedarfskoordinator informiert den Klienten über die Wohnplatzzuweisung und veranlasst die weiteren nötigen Schritte (Antrag, Assistenzkonferenz, Bescheid)
Kurzzeitwohnen
Ein Mensch mit Beeinträchtigung kann auch nur kurze Zeit auf einem Wohnplatz wohnen, für ein paar Tage oder ein paar Wochen.
https://www.kurzzeitwohnen-chg.at/index.php?id=12
Bedarfskoordinatorinnen:
Sabine Stundner Tel. +43 7242 235 8210 DW
Stadtplatz 1, 4600 Wels, Zimmer 220
Mag. Sandra Petric Tel. +43 7242 235 3700 DW
Stadtplatztz 1, 4600 Wels, Zimmer 221