Stromkostenzuschuss der Stadt Wels
Der Wegfall der staatlichen Strompreisbremse bei gleichzeitiger Erhöhung der NetzgebĂŒhren stellt viele Menschen vor groĂe Herausforderungen. Der Welser Gemeinderat hat daher in der Sitzung vom Montag, 24. Februar 2025 einen einmaligen freiwilligen Stromkostenzuschuss in der Höhe von 100 Euro pro Haushalt beschlossen.
Anspruchsberechtigt sind Personen mit eigenem Haushalt, die seit zumindest 1. November 2024 ihren stĂ€ndigen Hauptwohnsitz in Wels haben und folgendes Monatseinkommen im JĂ€nner 2025 pro Haushalt nicht ĂŒberschreiten:
- Ein-Personen-Haushalt: 1.950 Euro netto
- Mehr-Personen-Haushalt: 2.800 Euro netto
Die Einkommensgrenze erhöht sich um 120 Euro netto pro im gemeinsamen Haushalt lebendem Kind, fĂŒr das Familienbeihilfe bezogen wird. Das Pflegegeld wird beim Nettoeinkommen nicht berĂŒcksichtigt.
AntrĂ€ge fĂŒr den Stromkostenzuschuss
- Online: Montag, 10. MĂ€rz bis Mittwoch, 30. April ĂŒber das Antragsformular
- Persönlich: Dienstag, 1. bis Mittwoch, 30. April, von 08:00 bis 12:00 Uhr, im ParteienverkehrsbĂŒro der Dienststelle Sozialservice und Frauen (Rathaus, Stadtplatz 4, Eingang Sozialservice)
Auszahlung des Stromkostenzuschusses
Die Auszahlung des Stromkostenschusses erfolgt per Ăberweisung. Daher ist im Antrag unbedingt ein IBAN anzugeben.
Folgende Einkommensnachweise, die bei der Antragstellung in Kopie (digital als PDF-Beilage) notwendig sind:
- ein Amtlicher Lichtbildausweis
- der Pensionsbescheid 2025
- Lohn- und Gehaltszettel JÀnner 2025, bei SelbststÀndigen wird der letzte Einkommensnachweis akzeptiert
- ein Gerichtsbeschluss oder Vergleich ĂŒber die Höhe der Unterhaltsleistungen
- ein Nachweis ĂŒber den Bezug von Leistungen des AMS oder der ĂGK JĂ€nner 2025
FĂŒr Bezieher der Sozialhilfe ist eine gesonderte Antragstellung nicht erforderlich. Diese werden von Amts wegen erfasst, sofern ein Anspruch besteht.