Ausschreibungen
Die Stadt Wels ist eine Statutarstadt und verfĂŒgt daher ĂŒber ein eigenes Stadtrecht. Der Magistrat ĂŒbernimmt dabei neben den gemeindeeigenen Aufgaben auch noch Aufgaben der Bezirksverwaltung. Daher gibt es verschiedene Gremien die bei Ausschreibungen einen Beschluss fassen können, die ZustĂ€ndigkeit ist dabei jeweils von den Wertgrenzen abhĂ€ngig.
Oberstes Gremium (= Entscheidungsorgan) ist bei Investitionen ĂŒber 60.000 Euro der Gemeinderat. Danach folgt der Stadtsenat (bestehend aus den politischen Mandataren), als zweithöchstes Organ bei Investitionen ab 30.000 Euro. Bis 30.000 Euro ist jedes Stadtsenatsmitglied fĂŒr seine ZustĂ€ndigkeitsbereiche zeichnungsberechtigt.