Abholung
Abholung eines FundstĂŒckes im BĂŒro des Fundservice der Stadt Wels
Wie kann ich als VerlusttrÀger mein Eigentum glaubhaft machen?
Da der Fundgegenstand nur an den jeweiligen VerlusttrĂ€ger ausgegeben werden kann, muss dieser zur Geltendmachung des Rechtes auf Eigentum dieses glaubhaft machen können. Dies erfolgt beispielsweise durch die exakte Beschreibung des Gegenstandes, des Verlustortes sowie des Verlustzeitpunktes oder durch Vorlage einer Rechnung fĂŒr den Fundgegenstand. Bei Handy-Verlusten verifiziert die Eingabe des PIN-Codes den VerlusttrĂ€ger, bei SchlĂŒsseln der Seriennummernvergleich des ErsatzschlĂŒssels.
Die AushÀndigung an eine andere Person ist nur möglich, wenn der VerlusttrÀger diese Person schriftlich zur Abholung des Fundes bevollmÀchtigt.
Bei der Abholung Ihres Verlustes bitten wir Sie daher
- immer einen amtlichen Lichtbildausweis, wie etwa Reisepass, Personalausweis oder FĂŒhrerschein mitzubringen (VerlusttrĂ€ger oder BevollmĂ€chtigter)!
- einer dritten Person eine unterzeichnete BevollmÀchtigung zu erteilen und mitzugeben.
- Sollten wir Sie schriftlich ĂŒber den Fund informiert haben, bitten wir Sie zur rascheren Erledigung das Schreiben oder die BZ-Fundnummer Ihres Verlustes mitzunehmen.
- Um einen reibungslosen Ablauf des Parteienverkehrs zu gewÀhrleisten und Wartezeiten zu vermeiden, ersuchen wir um Terminvereinbarung.