Abmeldung
Wann besteht die Pflicht zur Abmeldung?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Stadt Wels aufgeben oder wegziehen, mĂŒssen Sie dies der Meldebehörde innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft bekannt geben. Sie können sich auch ohne vorherige Abmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde (innerhalb Ăsterreichs) anmelden. Die neue Wohnsitzgemeinde erledigt fĂŒr Sie dann die Abmeldung in Wels.
Wie hat die Abmeldung zu erfolgen?
FĂŒr jede abzumeldende Person (auch Familienangehörige) ist grundsĂ€tzlich das Formular Meldezettel auszufĂŒllen und vorzulegen.
Die Abmeldung kann persönlich, durch Boten oder durch postalische Ăbersendung der Meldezettel (unter Anschluss der Urkunden im Original oder in beglaubigter Abschrift, aus denen die IdentitĂ€tsdaten des Unterkunftnehmers hervorgehen) erfolgen.
Was ist bei der Abmeldung mitzubringen?
- Der vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterschriebe Meldezettel der Person, die sich abmelden möchten. Die Unterschrift des Unterkunftgebers ist nicht erforderlich.
- Personaldokumente, aus denen alle IdentitÀtsdaten hervorgehen, wie:
- Reisepass oder Personalausweis (oder anderer amtlicher Lichtbildausweis, wie FĂŒhrerschein), und zusĂ€tzlich StaatsbĂŒrgerschaftsurkunde
Wenn Sie die Ăsterreichische StaatsbĂŒrgerschaft nicht besitzen, mĂŒssen Sie in jeden Fall auch Ihr Reisedokument vorlegen. Nach erfolgter Abmeldung wird Ihnen die BestĂ€tigung aus dem Zentralen Melderegister ausgedruckt.
Die Abmeldung ist kosten- und gebĂŒhrenfrei!
Weitere Informationen zum Thema Meldung erhalten Sie auch im elektronischen Amtshelfer oesterreich.gv.at.
WeiterfĂŒhrende Inhalte und das Formular Meldezettel finden Sie hier: Meldezettel
Online Abmeldung
Via oesterreich.gv.at besteht fĂŒr volljĂ€hrige Menschen auch die Möglichkeit, sich unter Verwendung von Handy-Signatur / ID Austria online von einer Wohnung abzumelden. Eine digitale Anmeldung ist jedoch nach Nutzung dieses Services nicht mehr möglich.
Hinweis zur Wahlberechtigung bei Abmeldung des Hauptwohnsitzes in Ăsterreich:
Ăsterreicher, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicher) haben, mĂŒssen einen Antrag stellen, um in die (Europa-)WĂ€hlerevidenz aufgenommen zu werden bzw. um darin zu verbleiben.