Anmeldung
Wann besteht die Pflicht zur Anmeldung?
Wer in einer Wohnung in Wels Unterkunft nimmt ist innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde in Wels zu melden.
Wie hat die Anmeldung zu erfolgen?
FĂŒr jede anzumeldende Person (auch Familiengehörige) ist grundsĂ€tzlich ein Meldezettel vorzulegen.
Die Anmeldung kann persönlich, durch Boten oder durch postalische Ăbersendung der Meldezettel (unter Anschluss der Urkunden im Original oder in beglaubigter Abschrift, aus denen die IdentitĂ€tsdaten des Unterkunftnehmers hervorgehen) erfolgen.
Was ist bei der Anmeldung mitzubringen?
- Der vollstĂ€ndige ausgefĂŒllte und unterschrieben Meldezettel der Person, die sich anmelden möchte, unterschrieben vom Meldepflichtigen (bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr die Obsorgeberechtigten) und dem Unterkunftgeber (WohnungseigentĂŒmer, Genossenschaft, Hauptmieter).
- Personaldokumente, aus denen alle IdentitÀtsdaten hervorgehen, wie:
- Reisepass oder Personalausweis
- FĂŒhrerschein und StaatsbĂŒrgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde
Wenn Sie die Ăsterreichische StaatsbĂŒrgerschaft nicht besitzen, mĂŒssen Sie jedenfalls Ihr Reisedokument vorlegen.
Nach erfolgter Anmeldung wird Ihnen die BestÀtigung aus dem Zentralen Melderegister ausgedruckt.
Die Anmeldung ist kosten- und gebĂŒhrenfrei!
Weitere Informationen zum Thema Meldung erhalten Sie auch im elektronischen Amtshelfer Help.gv.at.
WeiterfĂŒhrende Informationen und das Formular Meldezettel finden Sie hier: Meldezettel
Online Ănderung des Hauptwohnsitzes (An- und Abmeldung)
Via oesterreich.gv.at kann die Ănderung des Hauptwohnsitzes (An- und Abmeldung) durchgefĂŒhrt werden. Dieses Angebot gilt auch fĂŒr eigene minderjĂ€hrige Kinder mit demselben Wohnsitz.