Meldeauskunft
Meldeauskunft
Jede Person kann von der Meldebehörde Auskunft verlangen, ob und wo in Ăsterreich ein bestimmbarer Mensch angemeldet ist. FĂŒr die Auskunft mĂŒssen Vor- und Familienname sowie zumindest ein weiteres Merkmal, wie etwa das Geburtsdatum, der Geburtsort oder der bisherige Wohnsitz bekannt sein. Die Auskunft kann jede Meldebehörde in Ăsterreich mit Hilfe des Zentralen Melderegisters erteilen.
Die Meldeauskunft ist gebĂŒhrenpflichtig. Der Antragsteller muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Online Beantragung
Die Meldeauskunft kann online via oesterreich.gv.at beantragt werden. Voraussetzung ist eine Handy-Signatur / ID Austria und eine elektronische Zahlungsmöglichkeit. Unmittelbar nach Entrichtung der Verwaltungsabgabe erfolgt die Erteilung der gewĂŒnschten Auskunft.