Ummeldung
Wann besteht die Pflicht zur Ummeldung?
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitzu zum Nebenwohnsitz machen möchten oder umgekehrt, sind Sie zu einer Ummeldung innerhalb eines Monats verpflichtet, Das gilt auch fĂŒr Ănderungen bezĂŒglich der StaatsbĂŒrgerschaft, des Namens, des Personenstandes oder des Geschlechts.
Wie hat die Ummeldung zu erfolgen?
FĂŒr jede umzumeldende Person (auch Familienangehörige) ist grundsĂ€tzlich ein Meldezettel vorzulegen.
Die Ummeldung kann persönlich, durch Boten oder durch postalische Ăbersendung der Meldezettel (unter Anschluss der Urkunden im Original oder in beglaubigter Abschrift, aus denen die IdentitĂ€tsdaten des Unterkunftnehmers hervorgehen) erfolgen.
Was ist bei der Ummeldung mitzubringen?
- Der vollstĂ€ndige ausgefĂŒllte und unterschrieben Meldezettel der Person, die sich anmelden möchte, unterschrieben vom Meldepflichtigen (bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr die Obsorgeberechtigten) und dem Unterkunftgeber (WohnungseigentĂŒmer, Genossenschaft, Hauptmieter).
- Personaldokumente, aus denen alle IdentitÀtsdaten hervorgehen, wie:
- Reisepass oder Personalausweis
- FĂŒhrerschein und StaatsbĂŒrgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde
Wenn Sie die Ăsterreichische StaatsbĂŒrgerschaft nicht besitzen, mĂŒssen Sie unbedingt auch Ihr Reisedokument vorlegen.
Nach erfolgter Ummeldung wird Ihnen die BestÀtigung aus dem Zentralen Melderegister ausgedruckt.
Die Ummeldung ist kosten- und gebĂŒhrenfrei.
Weitere Informationen zum Thema Meldung erhalten Sie auch im elektronischen Amtshelfer oesterreich.gv.at.