Staatsbürgerschaft
Staatsbürgerschaftsnachweis
Staatsbürgerschaftsnachweise werden von jedem Standesamt ausgestellt und müssen grundsätzlich persönlich unter Mitnahme der Geburtsurkunde und eines amtlichen Lichtbildausweises beantragt werden. Minderjährige können ab dem 14. Lebensjahr den Antrag selbst stellen.
Nach einer Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft werden folgende Dokumente benötigt:
- Geburtsurkunde des Antragstellers
- Verleihungsbescheid
- Heiratsurkunde
Kosten für den Staatsbürgerschaftsnachweis: € 44,60.
Für Neugeborene ist der erste Staatsbürgerschaftsnachweis bis zum vollendeten 2. Lebensjahr gebührenfrei.
Weitere Informationen zum Thema Staatsbürgerschaft erhalten Sie auch im elektronischen Amtshelfer oesterreich.gv.at.
Mag. Margit Lötsch
Bürgeranliegen, Standesamt
Staatsbürgerschaftsverleihung
Ansuchen um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Einem Fremden kann über Antrag die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen werden, wenn er seit mindestens 10 Jahren (es gibt auch Gründe, die einen früheren Antrag ermöglichen) seinen rechtmäßigen Aufenthalt ununterbrochen in Österreich hat und keine Versagungsgründe (wird im Verfahren geprüft) vorliegen.
Ein Anspruch auf Verleihung besteht auch, wenn der Ehegatte österreichischer Staatsbürger ist, mit dem Antragsteller im gemeinsamen Haushalt lebt, der Antragsteller seit mindestens 6 Jahren einen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich hat und die Ehe seit mindestens 5 Jahren aufrecht ist.
Die Verleihung der Staatsbürgerschaft erstreckt sich über Antrag nur auf die in Österreich lebenden Ehepartner und minderjährigen Kinder.
Bei uns können Sie das Formular für die Antragstellung auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft bekommen.
Die Durchführung des gesamten Verleihungsverfahrens, das bedeutet die Klärung von Vorfragen (welche konkreten Voraussetzungen müssen erfüllt sein, welche Dokumente sind erforderlich und ähnliches), die Einreichung des ausgefüllten Antrages sowie die Prüfung und Entscheidung über den Antrag obliegt dem Amt der oberösterreichischen Landesregierung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, +43 732 7720-16260.
Weitere Informationen zum Thema Staatsbürgerschaft erhalten Sie auch im elektronischen Amtshelfer oesterreich.gv.at.