Fragen und Antworten zum Styrolunglück
Sie haben sicherlich viele Fragen! Auf dieser Seite möchten wir versuchen, einige bereits vorab zu beantworten.
Was ist Styrol?
Styrol ist ein ungesättigter, aromatischer Kohlenwasserstoff. Es handelt sich um eine farblose, niedrigviskose und süßlich riechende Flüssigkeit. Styrol wird zu vielen anderen Kunststoffen weiterverarbeitet und findet vor allem in der Baustoffindustrie, aber auch als Transportschutz von Industrie- und Konsumgütern, Anwendung. Es ist entzündlich und gesundheitsschädlich.
Ab welcher Konzentration ist Styrol wahrnehmbar?
Die Geruchsschwelle für Styrol im Wasser ist sehr niedrig, man kann den süßlichen Geruch bereits bei einer sehr geringen Konzentration – also in der Regel bereits unter dem Grenzwert für Trinkwasser von 20 µg/l – wahrnehmen.
Ab welcher Konzentration besteht eine Gesundheitsgefährdung bei Kontakt mit belastetem Wasser?
Einen Grenzwert gibt es nur für die Nutzung als Trinkwasser. Die WHO stuft Konzentrationen von über 20 µg/l als gesundheitlich nachteilig ein. Da die Geruchsschwelle meist unter dieser Grenze liegt, kann grundsätzlich gesagt werden: Wenn Ihr Wasser riecht – nicht trinken!
Bei oberflächlichem Kontakt (Duschen, Geschirrspülen, Wäschewaschen usw.) wären höhere Konzentrationen toxikologisch tolerierbar, aufgrund des starken Geruchs aber nicht empfehlenswert.
Sollte Unwohlsein auftreten, bitte den Hausarzt aufsuchen!
Welches Gebiet ist betroffen?
Aktuell betrifft die Verunreinigung des Grundwassers den Bereich zwischen Verschiebebahnhof und Mühlstraße. Dort sind ca. 200 Haushalte, davon sind nur drei Haushalte ohne Anschluss an das Ortswasser, betroffen. Aufgrund der Fließrichtung des Grundwassers hat sich die Verunreinigung in Richtung Südosten ausgedehnt, wodurch rund 50 weitere Haushalte ohne Anschluss an das Ortswasser von der Schadstofffahne bedroht wurden..
Wichtig: Anwohner mit Anschluss an die ortseigene Wasserleitung (= Trinkwasser) und ohne eigenen Hausbrunnen sind von den Auswirkungen nicht betroffen. Das ortseigene Wasser war und ist zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt und ist somit auch weiterhin uneingeschränkt genießbar!
Was wurde seit dem Zugunglück gemacht?
Gemeinsam mit der beauftragten Fachfirma Intergeo - Umwelttechnologie und Abfallwirtschaft GmbH sind die ÖBB und der Magistrat der Stadt Wels um die umfassende Wiederherstellung der Grundwasserqualität bemüht. Der Magistrat der Stadt Wels ist als Wasserrechtsbehörde für die behördliche Begleitung der Maßnahmen zuständig. Sämtliche Maßnahmen zur Schadensfeststellung und Sanierung sowie zum Schutz des Grundwassers werden von der Fachfirma in laufender Abstimmung mit den Behörden durchgeführt.
Bereits kurz nach der Entgleisung wurden Grundwassersonden und Sperrbrunnen errichtet. Dadurch konnte die weitere Ausbreitung des Kohlenwasserstoffs im Grundwasser verringert werden. Eine Sperrbrunnenreihe in der Suttnerstraße wurde errichtet, eine weitere in der Etrichstraße.
Das Grundwasser wird laufend durch die Intergeo - Umwelttechnologie und Abfallwirtschaft GmbH untersucht. Je nach aktueller Entwicklung sind mögliche weitere Sanierungsschritte kurzfristig notwendig und umzusetzen.
Wieviel Styrol ist beim Unfall ausgetreten?
Nach vorliegenden Erhebungen ist es beim Unfall zu rund 57.800 Litern Styrol, die versickert und somit ins Grundwasser gelangten, gekommen.
Styrol ist bereits ab einer geringen Konzentration riechbar (süßlicher Geruch). Der Grenzwert für Trinkwasser liegt laut WHO bei 20 µg/Liter.
Wie funktioniert eine Notwasserversorgung?
Bei einer Notwasserversorgung wird oberirdisch eine Trinkwasserleitung verlegt, welche an der öffentlichen Wasserversorgung direkt angeschlossen wird. Für die Betroffenen entstehen keine Kosten.
Wie lange wird das Grundwasser verunreinigt sein?
Aufgrund der Komplexität eines derartigen Grundwassersanierungsverfahrens und der indifferenten Begleitumstände kann dazu aktuell keine abschließende Aussage getroffen werden. Grundsätzlich ist – wie dies auch ähnlich gelagerte Verfahren in der Vergangenheit gezeigt haben – mit einem mehrjährigen Prozess zu rechnen, bis das Grundwasser wieder völlig frei von Styrol ist.
Welche Auswirkungen gibt es für die Nutzung von Hausbrunnen?
Für Anrainer mit eigenem Hausbrunnen ohne Anschluss an die Ortswasserleitung ist eine Notwasserversorgung, die im Bedarfsfall durch die eww ag installiert wird, in Vorbereitung bzw. teilweise bereits vorsorglich umgesetzt.
Können Nutzbrunnen weiterhin verwendet werden?
Anrainer mit Nutzbrunnen im betroffenen Gebiet werden ersucht, soweit möglich das Wasser aus der Ortswasserleitung zu nutzen. Es wird darum ersucht, ausschließlich Leitungswasser aus der Ortswasserleitung zu trinken und kein Wasser aus Hausbrunnen zu verwenden.
Styrol kann Materialien angreifen, wodurch Rohre, Dichtungen und andere Anlagenteile Schaden nehmen können. Es wird davon abgeraten, Waschmaschinen, WC-Anlagen etc. mit Grundwasser zu betreiben, da dieses mit Styrol belastet sein könnte. Sollte trotzdem keine andere Möglichkeit bestehen, sollte darauf bedacht werden, dass Schäden entstehen können. Sollten Schäden an Geräten, die im oder mit Grundwasser betrieben werden, entstanden sein, wird um Kontaktaufnahme mit den ÖBB unter projektkommunikation@oebb.at ersucht.
Wie sieht es mit der Befüllung von Schwimmbädern und der Nutzung des Grundwassers für die Gartenbewässerung aus?
In den betroffenen Gebieten ist das Grundwasser für die Befüllung von Schwimmbädern und Biotopen nicht geeignet. Stattdessen sollte die Befüllung mit Wasser aus der Ortswasserleitung erfolgen. Ebenso wird empfohlen, Gartenbrausen nicht mit Grundwasser aus Nutzwasserbrunnen zu betreiben. Hinweis: Eine Befüllung von Schwimmbädern und Biotopen mit Brunnenwasser ist nach dem WRG (= Wasserrechtsgesetz) sowieso ausschließlich nur mit Bewilligung gestattet!
Eine Nutzung von Grundwasser für Reinigungs- oder Bauarbeiten im Freien ist aufgrund der starken Verdünnung grundsätzlich möglich. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass das Wasser jedenfalls in die Kanalisation abgeleitet werden. Die Bewässerung von Rasenflächen sollte vermieden werden, da dies zu einer Verunreinigung der betroffenen Bodenabschnitte führen kann. Auch die Bewässerung von Gemüse- und Obstkulturen sollte ausschließlich mit Wasser aus der Ortswasserleitung erfolgen.
Kann ich meinen Hausbrunnen testen lassen?
Wenn Sie im Grundwasserabstrom einen eigenen Hausbrunnen haben, können sie diesen auf Spuren von Styrol testen lassen. Bitte übermitteln sie uns hierzu eine E-Mail (bgv@wels.gv.at) mit Angabe von Namen, Adresse und Telefonnummer. Letztere ist unbedingt für die Terminkoordinierung der Probenentnahme durch die Fachfirma notwendig! Sobald ein Laborergebnis vorliegt, erhalten Sie dieses per Mail übermittelt.
Diese Untersuchung ist für sie mit keinen Kosten verbunden (= kostenlos).
Wie sieht der weitere Zeitplan aus?
Es werden von der beauftragten Fachfirma laufend Beprobungen durchgeführt und infolgedessen Bericht an die Wasserrechtsbehörde erstattet.
Die nächste Verhandlung mit allen genannten Beteiligten findet am 21. Mai statt.
Wer haftet für entstandene Schäden?
Die ÖBB ist bemüht, den Sachverhalt des Güterzugunfalls so rasch wie möglich aufzuklären. Die Prüfung des Vorfalls wird jedoch noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Obwohl die Verursachung des Vorfalls noch nicht geklärt ist, sind die ÖBB bestrebt, betroffenen Anrainern zu helfen.
Wohin können sich Betroffene bei weiteren Fragen richten?
Der Magistrat der Stadt Wels ist als Wasserrechtsbehörde für die behördliche Begleitung der Maßnahme zuständig. Bei Fragen und für weiterführende Informationen zu Grundwasserthemen wenden sich Bürger an den Magistrat der Stadt Wels unter bgv@wels.gv.at.
Anrainer mit eigenem Hausbrunnen ohne Ortswasseranschluss wenden sich bei Fragen zur Notwasserversorgung bitte an die eww Gruppe. Ihre E-Mail-Anfrage richten Sie an info@eww.at, weitere Informationen gibt es auch unter https://www.eww.at/privat/wasser/notwasserversorgung im Internet.
Anfragen zu etwaigen Schadensersatzansprüchen - weil Geräte, die im oder mit dem Grundwasser betrieben wurden - defekt wurden, müssen einzeln geprüft werden. Ihre Meldung schicken Sie daher an projektkommunikation@oebb.at.