Teilnahmebedingungen Gewinnspiele
Veranstalter von auf wels.gv.at eingegebenen Gewinnspielen ist die Stadt Wels, Stadtplatz 1, 4600 Wels.
Mit Ihrer Teilnahme akzeptieren Sie unsere Teilnahmebedingungen und sind damit einverstanden.
Wie kann man gewinnen?
Jedem Gewinnspiel geht eine Gewinnspielfrage/Bedingung voraus. Diese gilt es korrekt oder annÀhernd richtig (z.B. bei einem SchÀtzspiel) zu beantworten, entweder durch eigenstÀndige Eingabe einer Lösung oder durch Auswahl vorgegebener VorschlÀge. Mit dem Absenden des Formulars nehmen Sie automatisch an der Verlosung teil.
Wann findet das Gewinnspiel statt?
Der jeweilige Zeitraum wird im Gewinnspiel selbst bekannt gegeben.
Wer darf teilnehmen?
Die Teilnahme ist jeder natĂŒrlichen Person, ab einem Mindestalter von 16 Jahren, erlaubt und kostenlos. Teilnehmer unter 16 Jahren benötigen das EinverstĂ€ndnis der Erziehungsberechtigten, welches von der Stadt Wels vorausgesetzt wird.
Wer darf nicht teilnehmen?
Automatisierte Gewinnspiel-Dienste sowie Gewinnspielvereine sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Weiters behĂ€lt sich die Stadt Wels das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschlieĂen, sofern berechtigte GrĂŒnde vorliegen. Dies sind beispielsweise der VerstoĂ gegen vorliegende Teilnahmebedingungen, Manipulationen und/oder Marken-, Wettbewerbs- oder UrheberrechtsverstöĂe. Die Stadt Wels behĂ€lt sich vor, ggf. rechtliche Schritte einzuleiten.
Welche Daten werden ermittelt?
FĂŒr die Auslosung werden Vor- und Zuname, Adresse und Wohnort, E-Mail Adresse und Geburtsdatum ermittelt.
Wann und wie werden die Gewinner ermittelt?
Die Gewinner werden nach dem Ende des Gewinnspiels mittels Zufallsprinzip ausgelost. Die Auslosung findet unter Ausschluss der Ăffentlichkeit statt.
Wie erfÀhrt man von dem Gewinn?
Die Gewinner werden schriftlich bzw. telefonisch verstÀndigt.
Wie erhÀlt man den Gewinn?
Gewinne werden entweder persönlich ĂŒbergeben beziehungsweise können bei Bedarf und nach RĂŒcksprache auch im BĂŒrgercenter, Rathaus, EG, ZNr. 7 abgeholt werden. In seltenen FĂ€llen kann der Gewinn auch postalisch versendet werden.
Was passiert, wenn sich der Gewinner nicht meldet?
Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen bei der Stadt Wels, verfĂ€llt der Anspruch auf den Gewinn. Das geschieht auch, wenn durch die Angabe falscher/fehlerhafter Daten bezĂŒglich der Kontaktadresse die Zustellung des Gewinns nicht möglich sein sollte.
Datenschutzhinweise
SĂ€mtliche im Rahmen eines Gewinnspiels erhobenen Daten werden durch die Stadt Wels zur DurchfĂŒhrung des Gewinnspiels eingesetzt. Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten. Durch die Bekanntgabe erklĂ€rt sich der Teilnehmer ausdrĂŒcklich damit einverstanden, dass die Stadt Wels die Daten fĂŒr die Dauer des Wettbewerbes speichert und zum Zwecke der WettbewerbsdurchfĂŒhrung und âabwicklung, inklusive Veröffentlichung der Gewinner, an den jeweiligen Kooperationspartner ĂŒbermittelt, welcher die Personendaten fĂŒr die Dauer des Wettbewerbs speichern darf. Die Nichtbereitstellung hat lediglich zur Folge, dass am Gewinnspiel nicht teilgenommen werden kann. Bei der Anmeldung zu einem Newsletter werden bis auf Widerruf (Abmeldung) lediglich die dafĂŒr notwendigen Kontaktdaten (allenfalls Name und E-Mail-Adresse) gespeichert. Siehe auch unter Datenschutz.
Sonstiges
Die Stadt Wels behĂ€lt sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit anzupassen, zu modifizieren oder zu beenden. UmstĂ€nde, die dazu fĂŒhren können, sind z.B. Störungen des Gewinnspiels durch höhere Gewalt, rechtliche GrĂŒnde, technische GrĂŒnde (bspw. Hardware oder Software-Fehler) oder Manipulationen des Gewinnspiels durch Dritte. Die Stadt Wels haftet nicht fĂŒr Folgen, die aus der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen und auĂerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Eine Barauszahlung von Sachpreisen ist nicht möglich. GewinnansprĂŒche können nicht an andere Personen ĂŒbertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungĂŒltig sein oder werden, bleibt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen Teilnahmebestimmungen unberĂŒhrt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Die Teilnahmebedingungen unterliegen österreichischem Recht. FĂŒr alle Streitigkeiten wird das sachlich zustĂ€ndige Gericht in Wels vereinbart.