Hundeabgabe
Verrechnung der Hundeabgabe
GebĂŒhrenhöhe: gĂŒltig ab 01.01.2025
Die jÀhrliche Hundeabgabe betrÀgt:
- Sonstige Hunde ⏠44,00
- Wachhunde und Hunde, die zur AusĂŒbung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind: ⏠30,00
Die Hundeabgabe wird jĂ€hrlich fĂŒr das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12. vorgeschrieben und ist jeweils bis zum 31.03. eines jeden Jahres zu entrichten.
Befreiung von der Hundeabgabe:
- Diensthunde öffentlicher Wachen sowie Hunde, welche zur ErfĂŒllung sonstiger öffentlicher Aufgaben notwendig sind
- ausgebildete Assistenzhunde gemÀà § 39a BBG
- Hunde durch konzessionierte Bewachungsunternehmen
- Hunde in behördlich bewilligten Tierheimen
- Hunde, deren Hundehalter eine Ausgleichszulage oder Sozialhilfe beziehen sowie
- Hunde, welche von Welser Tierschutzvereinen aufgenommen und von diesen an Privatpersonen in Pflege ĂŒbergeben worden sind, in den ersten drei Jahren der Aufnahme
Barbara HabermĂŒller
Steuerverwaltung
Isil Keles
Steuerverwaltung
An-, Ab- oder Ummeldungen
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4600 Wels
Tel: +43 7242 235 3810
Mobil: +43 7242 235 8370
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Zimmer Nr. 7
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