Hundeabgabe
Verrechnung der Hundeabgabe
Gebührenhöhe: gültig seit 01.01.2004
Die jährliche Hundeabgabe beträgt:
- Sonstige Hunde € 44,00
- Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind: € 20,00
- Hunde von Beziehern von Ausgleichszulagen € 1,45
- Hunde von Beziehern laufender Leistungen aus der Sozialhilfe € 1,45
- Hunde von Hundehaltern, deren Einkommen den Richtsatz von Ausgleichszulagen nicht übersteigt € 1,45
- Diensthunde, Blinden- und Therapiehunde sind von der Hundeabgabe befreit
- Ermäßigung für Ausbildung des Hundes
(nur im Jahr der Beendigung der Ausbildung mit Kursbestätigung) € 14,00 - Für Senioren, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben,
ermäßigt sich die Hundeabgabe für sonstige Hunde um 50 % (€ 22,00)
Die Hundeabgabe wird jährlich für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12. vorgeschrieben und ist jeweils bis zum 31.03. eines jeden Jahres zu entrichten. Die Hundeabgabe ist eine unteilbare Abgabe und ist immer im vollen Jahresbetrag zu entrichten, auch wenn der Hund nur einige Monate im Jahr gehalten wurde. Die Abgabepflicht besteht bereits für 12 Wochen alte Hunde.
Barbara Habermüller
Steuerverwaltung
Ronald Pangerl
Steuerverwaltung
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