Bäume und Einfriedungen
Bäume und Einfriedungen neben der Straße
Ausästung
Durch Bäume, Sträucher, Hecken die in den Lichtraum der Straße (einschließlich Gehsteig) ragen, kann die Verkehrssicherheit insbesondere
- die freie Sicht über den Straßenverlauf
- Einrichtungen zur Regelung bzw. Sicherung des Verkehrs dienenden Anlagen (z.B. Verkehrszeichen)
- die Benützung der Straßen (Gehsteige) einschließlich der auf oder über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr dienenden Anlagen (z.B. Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen)
beeinträchtigt werden.
Als freier Lichtraum ist über der Fahrbahn eine Höhe von mindestens 4,5 m und über den Gehsteig eine Höhe von mindestens 2,20 m einzuhalten. Entsprechend der StVO 1960 muss die Straße (Gehsteig) in der gesamten Breite benützbar sein.
Die Ausästung und Entfernung trifft den Eigentümer bzw. wird dieser vom Magistrat der Stadt Wels aufgefordert, dieser Verpflichtung nachzukommen.
Birgit Mickla
Bau-, Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten