Bewohnerparkkarte
Personen, die in der Innenstadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können eine Bewohnerparkkarte beantragen. Mit dieser Bewohnerparkkarte erhalten sie die Berechtigung, ihr Fahrzeug in den umliegenden Kurzparkzonen bzw. gebührenpflichtigen Kurzparkzonen über die erlaubte Parkdauer hinaus abzustellen.
Voraussetzung für die Erlangung einer Bewohnerparkkarte ist, dass Sie Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftwagens sind beziehungsweise Sie können nachweisen, dass Ihnen ein Firmenauto zur Privatnutzung überlassen wird.
Bürgeranliegen, Bürgercenter
4600 Wels
Tel: +43 7242 235 3810
Mobil: +43 7242 235 8370
Zimmer Nr. 7
in Stadtplan anzeigen§ 45 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, i.d.g.F.:
Eine Bewilligung kann für die in der Verordnung gemäß § 43 Abs. 2a Z 1 angegebenen Kurzparkzonen auf die Dauer von höchstens zwei Jahren im notwendigen zeitlichen Ausmaß erteilt werden, wenn der Antragsteller zu dem in der Verordnung gemäß § 43 Abs. 2a Z 2 umschriebenen Personenkreis gehört und
1. Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder nachweislich ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug beruflich benützt, und
2. entweder die Tätigkeit des Antragstellers ohne Bewilligung erheblich erschwert oder unmöglich wäre, oder die Erteilung der Bewilligung im Interesse der Nahversorgung liegt.
Gebühr:
- 14,30 EURO Eingabegebühr für Ansuchen
- 40,10 EURO für 1 Jahr / 80,20 EURO für 2 Jahre - Verwaltungsabgabe für Bescheiderlassung
- 170,00 EURO für 1 Jahr / 270,00 EURO für 2 Jahre - Gebühr für die Benützung öffentlichen Gutes laut Tarifordnung des Gemeinderates (Gebührenzone)
insgesamt:
- 224,40 EURO für 1 Jahr / 364,50 EURO für 2 Jahre - Hauptwohnsitz in Zone 1 oder 2 (Gebührenzone)
- 54,40 EURO für 1 Jahr / 94,50 EURO für 2 Jahre - Hauptwohnsitz in Zone 3, 4 oder 5
Bei Rückgabe der Bewohnerparkkarte innerhalb von 5 Monaten ab Ausstellung wird ein Betrag von 68,00 EURO (laut Tarifordnung des Gemeinderates) rückerstattet.
Nach Ablauf der 5 Monate ist kein Kostenersatz mehr möglich bei der Rückgabe der Bewohnerparkkarte.
Die Bewohnerparkkarte ist auf eine andere Person nicht übertragbar. Bewilligungsinhaber ist die Person nicht die Sache (Auto).
Bei Ummeldung eines Kfz's auf ein anderes Kennzeichen erfolgt von amtswegen eine kostenlose Bescheidberichtigung (Umschreibung der Bewohnerparkkarte).
Hinweis:
Bewohnerparkkarten werden im Rathaus (Ergeschoss, Zi. Nr. 7) ausgestellt.