Bewohnerparkkarte
Personen, die in der Innenstadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können eine Bewohnerparkkarte beantragen. Mit dieser Bewohnerparkkarte erhalten sie die Berechtigung, ihr Fahrzeug in den umliegenden Kurzparkzonen bzw. gebĂŒhrenpflichtigen Kurzparkzonen ĂŒber die erlaubte Parkdauer hinaus abzustellen.
Voraussetzung fĂŒr die Erlangung einer Bewohnerparkkarte ist, dass Sie Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftwagens sind beziehungsweise Sie können nachweisen, dass Ihnen ein Firmenauto zur Privatnutzung ĂŒberlassen wird.
BĂŒrgeranliegen, BĂŒrgercenter
4600 Wels
Tel: +43 7242 235 3810
Mobil: +43 7242 235 8370
Zimmer Nr. 7
in Stadtplan anzeigen§ 45 Abs. 4 StraĂenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, i.d.g.F.:
Eine Bewilligung kann fĂŒr die in der Verordnung gemÀà § 43 Abs. 2a Z 1 angegebenen Kurzparkzonen auf die Dauer von höchstens zwei Jahren im notwendigen zeitlichen AusmaĂ erteilt werden, wenn der Antragsteller zu dem in der Verordnung gemÀà § 43 Abs. 2a Z 2 umschriebenen Personenkreis gehört und
1. Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder nachweislich ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug beruflich benĂŒtzt, und
2. entweder die TÀtigkeit des Antragstellers ohne Bewilligung erheblich erschwert oder unmöglich wÀre, oder die Erteilung der Bewilligung im Interesse der Nahversorgung liegt.
GebĂŒhren:
- 14,30 Euro EingabegebĂŒhr fĂŒr Ansuchen
- 40,10 Euro fĂŒr 1 Jahr / 80,20 EURO fĂŒr 2 Jahre - Verwaltungsabgabe fĂŒr Bescheiderlassung
- 202,00 Euro fĂŒr 1 Jahr / 322,00 EURO fĂŒr 2 Jahre - GebĂŒhr fĂŒr die BenĂŒtzung öffentlichen Gutes laut Tarifordnung des Gemeinderates (GebĂŒhrenzone)
- 14,30 Euro Kennzeichenwechsel / Ausstellung eines Duplikats
- 3,90 Euro fĂŒr Beilagen (FirmenbestĂ€tigung, NutzungsĂŒberlassung bei Firmenwagen)
insgesamt:
- 256,40 Euro fĂŒr 1 Jahr / 416,50 EURO fĂŒr 2 Jahre - Hauptwohnsitz in Zone 1 oder 2 (GebĂŒhrenzone)
- 54,40 Euro fĂŒr 1 Jahr / 94,50 EURO fĂŒr 2 Jahre - Hauptwohnsitz in Zone 3, 4 oder 5
Bei RĂŒckgabe der Bewohnerparkkarte innerhalb von 5 Monaten ab Ausstellung wird ein Betrag von 81,00 EURO (laut Tarifordnung des Gemeinderates) rĂŒckerstattet.
Nach Ablauf der 5 Monate ist kein Kostenersatz mehr möglich bei der RĂŒckgabe der Bewohnerparkkarte.
Die Bewohnerparkkarte ist auf eine andere Person nicht ĂŒbertragbar. Bewilligungsinhaber ist die Person nicht die Sache (Auto).
Hinweis:
Bewohnerparkkarten werden im Rathaus (Ergeschoss, Zi. Nr. 7) ausgestellt.