Bodenmarkierungen
Die Anbringung bzw. Erneuerung von Bodenmarkierungen auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet von Wels umfasst im wesentlichen Schutzwege, Radwege, Längsmarkierungen (Rand-, Leit-, und Sperrlinien), Sperrflächen, Parkflächen, Kurzparkzonen, Fahrbahnaufschriften, Piktogramme und Symbole.
Aus Umweltschutzgründen werden bleifreie Bodenmarkierungsmaterialien verwendet.
Für die Neuanbringung von Bodenmarkierungen (wie z.B. Schutzwege, Haltelinien usw.) ist eine straßenverkehrsrechtliche Verordnung zu erlassen.
Die Kosten für Bodenmarkierungen, die im privaten Interesse auf öffentlichen Verkehrsflächen angebracht werden sollen, sind vom Antragsteller zu tragen.
Ansuchen für Bodenmarkierungen können schriftlich oder per E-Mail eingebracht werden.
Harald Metesch
Bau-, Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten