Straßensperren
Straßensperren bei Veranstaltungen, Straßenfesten, usw.
Für die Benützung von Straßen (dazu gehört auch ein Gehsteig oder eine Fußgängerzone, etc.) zu verkehrsfremden Zwecken, wie z.B. bei Straßensperren anlässlich von Festen ist unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung erforderlich. Sollten verordnungspflichtige Begleitmaßnahmen (wie z.B. Halteverbote für die Freihaltung oder Fahrverbote etc.) notwendig sein, wird das Verordnungsverfahren miterledigt.
Grundvoraussetzung für die Erteilung der straßenpolizeilichen Bewilligung ist die Zustimmung des Straßenerhalters bzw. Grundeigentümers. Auf Landesstraßen ist gesondert beim Land Oberösterreich, Straßenmeisterei Wels, 4600 Wels, Oberfeldstraße 137 (Herr Thalhammer, Tel. Nr. +43 732 772 044 910) anzusuchen.
Birgit Mickla
Bau-, Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Gebühr:
- € 14,30 Eingabegebühr für Ansuchen
- € 35,80 (€ 35,00) Verwaltungsabgabe für Bescheiderlassung auf Gemeindestraßen (auf Landesstraßen)
Hinweis:
Zusätzlich zu diesen Gebühren wird auch eine Benützungsgebühr laut Tarifordnung vorgeschrieben (richtet sich nach dem Ausmaß sowie nach der Dauer der Inanspruchnahme). Seitens der Facility Management erfolgt die Verrechnung der Arbeitszeit und der Fahrtkosten für die Beistellung bzw. Aufstellung und Einholung von Verkehrszeichen und Absperrmaterial bzw. Verkehrsleiteinrichtungen.