Verkehrsbeschränkungen
Bei Veranstaltungen auf oder neben der Straße, für die keine Straßensperren erforderlich sind, und bei Übersiedlungen (vor allem im Zentrum) sind meist Halteverbote auf Parkflächen bzw. Parkplatzreservierungen (z.B. für Ehrengäste, Teilnehmer etc.) und fallweise auch Verkehrsumleitungen notwendig.
Dies gilt auch für sportliche Veranstaltungen auf Straßen (z.B. Radrennen, Laufveranstaltungen etc). Zuständig für die Genehmigung solcher Veranstaltungen ist in Wels das Stadtpolizeikommando Wels, Verkehrsamt.
Wie bei bleibenden Verkehrsmaßnahmen ist vor der Aufstellung von befristeten Halteverboten und Fahrverboten etc. ein Anhörungsverfahren durchzuführen.
Im Verfahren sind die Polizei, der Straßenerhalter und berufliche Interessensvertretungen, wenn deren Mitglieder von der Maßnahme betroffen sind (Wirtschafts- und Arbeiterkammer in fast allen Fällen, Landwirtschafts-, Ärztekammer und Andere nur gelegentlich), anzuhören.
Gebühr:
€ 14,30 Eingabegebühr für Ansuchen
Hinweis:
Zusätzlich zu dieser Gebühr wird auch eine Benützungsgebühr laut Tarifordnung vorgeschrieben (richtet sich nach dem Ausmaß sowie nach der Dauer der Inanspruchnahme). Seitens der Dst. Facility Management erfolgt die Verrechnung der Arbeitszeit und der Fahrtkosten für die Beistellung bzw. Aufstellung und Einholung von Verkehrszeichen und Absperrmaterial bzw. Verkehrsleiteinrichtungen.
Birgit Mickla
Bau-, Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten