Verkehrszeichen
Verkehrszeichen und verkehrsordnende Maßnahmen
Vor der Aufstellung von Verkehrsverboten oder -geboten, die durch Verkehrszeichen (wie z.B. Halteverboten, Kurzparkzonen, Fahrverboten, Einbahnstraßen, Radfahranlagen) ersichtlich gemacht werden, ist ein Anhörungsverfahren durchzuführen.
Im Verfahren sind die Polizei, der Straßenerhalter und berufliche Interessensvertretungen, wenn deren Mitglieder von der Maßnahme betroffen sind (Wirtschafts- und Arbeiterkammer in fast allen Fällen, Landwirtschafts-, Ärztekammer und Andere nur gelegentlich), anzuhören.
Gebühr:
€ 14,30 Eingabegebühr für Ansuchen
Hinweis:
Zusätzlich zu dieser Gebühr erfolgt seitens der Dst. Faciltiy Management die Verrechnung der Materialkosten, der Arbeitszeit samt Fahrtkosten für Verkehrszeichen, die im Interesse bzw. wegen eines Unternehmens angebracht wurden.
Harald Metesch
Bau-, Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten