Fischereirecht
Fischereibuch
Der Magistrat der Stadt Wels fĂŒhrt fĂŒr den politischen Bezirk Wels-Stadt das Fischereibuch. Im Fischereibuch sind die FischwĂ€sser, die Fischereiberechtigten, die PĂ€chter und die Verwalter eingetragen.
Andreas Obermair
Verwaltungspolizei
Die Fischereiberechtigten bzw. PĂ€chter sind verpflichtet, ihre Fischereirechte binnen vier Wochen nach deren Erwerb unter Vorlage der bezĂŒglichen Beweismittel bei der Behörde zur Eintragung anzumelden.
Fischerkarten
Seit der letzten Novelle zum Oö. Fischereigesetz ist fĂŒr die Ausstellung von Fischerkarten grundsĂ€tzlich der Oö. Landesfischereiverband zustĂ€ndig.
NÀhere Informationen zu Fischerkarten finden Sie auf der Homepage des Oö. Landesfischereiverbandes.