Gesundheitsberufe
Freiberufliche AusĂŒbung von TĂ€tigkeiten in Gesundheitsberufen auf Basis folgender Gesetze
- Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG)
Sylvia Walenta
Verwaltungspolizei
âââââââMeldung eines Berufssitzes
Die freiberufliche AusĂŒbung ohne bestimmten Berufssitz ist verboten. Berufssitz ist der Ort, an dem oder von dem aus eine freiberufliche TĂ€tigkeit regelmĂ€Ăig ausgeĂŒbt wird.
Befindet sich der in Aussicht genommene Berufssitz im Stadtgebiet von Wels ist die beabsichtigte Aufnahme einer freiberuflichen AusĂŒbung dem Magistrat der Stadt Wels zu melden.
Jeder Berufssitz, dessen Ănderung und Auflassung ist der örtlich zustĂ€ndigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Dem Antrag sind beizuschlieĂen:
- ein Qualifikationsnachweis
- eine Strafregisterbescheinigung oder bei EWR-Staatsangehörigen ein gleichwertiger Nachweis des Heimat- oder Herkunftsstaates, die bzw. der nicht Àlter als drei Monate ist,
- ein Ă€rztliches Zeugnis ĂŒber die körperliche und geistige Eignung, das nicht Ă€lter als drei Monate ist
- nur nach MMHmG: der Berufsausweis
- zwei Passfotos
GebĂŒhren/Abgaben:
⏠14,30 und GebĂŒhren fĂŒr Beilagen
Bei Vorlage einer BestĂ€tigung "ErklĂ€rung der NeugrĂŒndung" durch der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle OĂ., 4010 Linz, MozartstraĂe 41, ist der Antrag gebĂŒhrenfrei.