Jagdrecht
Jagdrecht
Das Jagdrecht ist grundsĂ€tzlich vom Grundeigentum abhĂ€ngig. Von wem und unter welchen UmstĂ€nden das Jagdrecht ausgeĂŒbt werden darf, ist im Oö. Jagdgesetz und in den dazu erlassenen Verordnungen nĂ€her geregelt.
Die Statutarstadt Wels ist in drei genossenschaftliche Jagdgebiete aufgeteilt, welche die Katastralgemeinden Puchberg, Pernau sowie Lichtenegg und Obereisenfeld umfassen. Die GesamtflĂ€che dieser drei Jagdgebiete betrĂ€gt 40,72 kmÂČ lediglich die Katastralgemeinden Wels und Untereisenfeld sind keine Jagdbiete.
Die Hauptwildarten sind Rehwild, Feldhasen, Fasane und Wildenten.
Dominik Prommegger
Verwaltungspolizei
Jagdkarte
Wenn Sie in Oberösterreich die Jagd ausĂŒben wollen, brauchen Sie eine gĂŒltige Jagdkarte, fĂŒr deren Ausstellung der Oö. LandesÂjagdverband zustĂ€ndig ist.
NÀhere Informationen finden Sie auf der Homepage des Oö. Landesjagdverbandes.
JagdprĂŒfung
Eine der Voraussetzungen zur Erlangung einer Jagdkarte ist der Nachweis der jagdlichen Eignung durch Ablegung einer PrĂŒfung (JagdprĂŒfung). FĂŒr die Abwicklung der JagdprĂŒfung ist der Oö. Landesjagdverband zustĂ€ndig.
NÀhere Informationen finden Sie auf der Homepage des Oö. Landesjagdverbandes.