Veranstaltungen anmelden/anzeigen
Anzumelden/anzuzeigen sind
Alle öffentlichen (allgemein zugänglich / allgemein beworben)
- Aufführungen
- Vorführungen
- Schaustellungen
- Darbietungen
- Belustigungen
Andreas Obermair
Verwaltungspolizei
Meldepflichtig (anmelden)
spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung
- Kleinveranstaltung (max. 300 Personen - Personal und Besucher)
- Veranstaltungen im Rahmen einer Tourneebetrieb-Bewilligung (z.B. Circus)
- Veranstaltungen im Rahmen einer Veranstaltungsstätten-Bewilligung (Stadthalle, Stadttheater, Alter Schlachthof, Messe Wels (inkl. Rotax Halle), Minoriten, Kornspeicher, Arkadenhof)
Anzeigepflichtig (anzeigen)
spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung
- Veranstaltungen, die nicht meldepflichtig sind