Wasserrecht
Der Aufgabenbereich des Wasserrechtes ist dadurch gekennzeichnet, dass er sich mit einem Naturprodukt dem Wasser beschäftigt. Der Auftrag an das Wasserrechtsgesetz und an die Vollziehung geht in die Richtung, die Benützung dieses Naturproduktes und Wirtschaftsgutes zu regeln (Regelung über die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser). Schadensverhütungen (Verunreinigungen des Wassers) gesetzmäßig zu normieren und die Erhaltung des Wassers in möglichst naturnahem Zustand und ausreichender Menge als Ziel anzusehen. Weiters befasst sich das Wasserrecht mit der Abwehr von Gefahren, welche vom Wasser ausgehen (Hochwasserschutz). Die Geschichte des Wasserrechtes ist eine sehr "alte" und finden sich erste Ansätze bereits im Römischen Recht.
Umweltrechtliche Maßnahmen
- Behandlungsaufträge nach dem Abfallwirtschaftsgesetz - AWG
- Feststellungsbescheide nach dem AWG betreffend Abfallart und Qualifikation als Abfall
Mag. Bernhard Humer
Bau-, Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Lisa Fiselberger
Bau-, Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Wasserrechtliche Genehmigungen und Überprüfungen
- Bewilligungsbescheide
- Überprüfungsbescheide
- Fristverlängerungsbescheide
- Wiederverleihungen
- Zweckänderungsbescheide
- Erlöschensbescheide
- Strafverfahren
Gewässerpolizeiliche Aufträge
- Bescheide zur Herstellung der wasserrechtlichen Ordnung
- Bescheide im Zusammenhang mit der Anordnung von Maßnahmen nach 31 Abs. 3 WRG 1959
Verfahren nach dem OÖ. Wasserversorgungsgesetz
- Anschlussbescheide
- Ausnahmegenehmigungen
Maßnahmen zum Bodenschutz
- Senkgrubenevidenz
- Feststellungsbescheide
Energierechtliche Genehmigungen und Überprüfungen
- Genehmigungen nach dem o.ö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz für Flüssiggasanlagen
Genehmigungen und Überprüfungen nach dem Mineralrohstoffgesetz
- Genehmigung von Gewinnungsbetriebsplänen
- Bestellung von Betriebsleitern, Aufsehern und verantwortlichen Markscheidern
- Überprüfungsbescheide