Altstadt- und Wirtschaftsförderung
De-minimis-Beihilfe
Rechtsgrundlage
Beschluss des Gemeinderates der Stadt Wels vom 07.03.2022, mit dem der Beschluss des Gemeinderates vom 05.03.2018 in der Fassung des Abänderungsantrages vom 05.03.2018, mit dem die Richtlinien der Altstadt- und Wirtschaftsförderung Wels 2018 (AWF 2018) erlassen werden, abgeändert wird (1. Novelle zu den AWF 2018).
Förderziele
- Förderung von baulichen Sanierungsmaßnahmen zum Zwecke der Stadtbildpflege und der Revitalisierung von Bauten zur attraktiven Nutzung des Stadtzentrums, im Bereich der Welser Innenstadt, Kernzone 1 (Altstadtförderung)
- Förderung von arbeitsplatzschaffenden und/oder -erhaltenden Maßnahmen der Wirtschaft in Wels (Wirtschaftsförderung)
Förderungswerber
Förderbar sind natürliche und juristische Personen, die der Kommunalsteuer (im Fall einer Wirtschaftsförderung) unterliegen, sofern deren Gebarung nicht der Überprüfung durch den Rechnungshof unterliegt.
Betriebe aus den Bereichen Wett- und Glückspiel, Bank-, Kredit- und Versicherungswesen, Immobilienwesen, Bauvereinigungen gem. Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz sowie Pfandleiher sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderbare Maßnahmen
Förderbare Maßnahmen sind Investitionen und Maßnahmen, die durch den zuständigen Ausschuss des Gemeinderates als förderungswürdig eingestuft werden und mit der Förderung De-minimis-Regeln nicht verletzt werden. Es wird in zwei unterschiedlichen Ausschüssen vorberaten: Wirtschaftsförderungen werden dem Wirtschaftsausschuss und die Altstadtförderungen werden dem Finanz-, Präsidial und Innenstadtausschuss vorgelegt.
Förderungsart, -ausmaß
Die Förderung erfolgt grundsätzlich durch die Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, wobei dieser für Unternehmen im Wege einer De-Minimis-Förderung gewährt wird.
Die Förderhöhe beträgt maximal 25 Prozent der tatsächlich geleisteten und nachgewiesenen Investitionssumme und wird nach Maßgabe der budgetären Mittel durch die entsprechenden Organe (zuständiges Mitglied des Stadtsenates, Stadtsenat oder Gemeinderat) nach Vorbefassung im zuständigen Ausschuss des Gemeinderates vergeben.
Antragstellung
Die Beantragung der Förderung erfolgt ausschließlich schriftlich, mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular, vor Umsetzung der jeweiligen Maßnahme.
Ansprechpartner für die Altstadt- und Wirtschaftsförderung
Altstadt
Ing. Johannes Tober
Stadtentwicklung
Wirtschaft
Susanne Zechmeister
Finanzmanagement