Parkinformationen
FĂŒr das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in der gebĂŒhrenpflichtigen Parkzeit ist eine ParkgebĂŒhr, im Bereich der gebĂŒhrenpflichtigen Kurzparkzonen von Wels, fĂŒr die nach den straĂenpolizeilichen Vorschriften zulĂ€ssigen Parkdauer, zu entrichten.
Ein mehrspuriges Kfz im Sinne des StraĂenrechtes ist ein Landfahrzeug mit eigenem Antrieb, welches in der Draufsicht mehrere Spuren seiner Reifen unter anderem nebeneinander hinterlĂ€sst. Diese Bauart hat mindestens 2 Achsen und 3 Reifen.
Hierzu zÀhlen insbesondere:
- die Personenkraftwagen (auch alle Cabrios), Quads
- alle DreirÀder wie Trikes usw.
MotorrÀder mit Beiwagen sind keine mehrspurigen Kraftfahrzeuge, wenn die hinteren RÀder nicht mit einer Achse verbunden sind.
Parken in der GebĂŒhrenzone
In der GebĂŒhrenzone stehen derzeit 942 oberirdische StellplĂ€tze zur VerfĂŒgung.
GebĂŒhrenpflichtige Parkzeiten
Tag | Uhrzeit |
Mo. bis Fr. | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
Sa. | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Sonn- und Feiertage gebĂŒhrenfrei!
Die Mittagszeit von 12:00 bis 13:00 Uhr ist ebenfalls gebĂŒhrenfrei!
ParkgebĂŒhren:
Mindestparkdauer: 6 Minuten
Erlaubte Parkdauer: in 6-Minuten-Schritten bis zur maximalen Parkdauer (jede Kombination von 0,10 EURO bis 1,00 EURO ist möglich.)
Beim Handyparken sind auch 1-Minuten-Schritte möglich.
Maximale Parkdauer: 120 Minuten = 1,00 EURO
Welser ParkmĂŒnze: 21 Minuten (Wert = 35 EURO-Cent)
Die Stadt bietet mehrere Bezahlmöglichkeiten an:
- Euro- oder ParkmĂŒnzen
- Parkjahreskarten
- Bankomatkarte
- Kreditkarte
Zahlen per App:
Jaqueline Kirchner
Steuerverwaltung
Ronald Pangerl
Steuerverwaltung
Evelyne Pfeifer
Steuerverwaltung