Rad- /Gehwege MIT Benützungspflicht
Sind diese RUNDEN Schilder angebracht besteht eine Benützungspflicht
Sind diese RUNDEN Schilder angebracht besteht eine Benützungspflicht
Bei diesen ECKIGEN Schildern darf die Benützung selbst entschieden werden.
..darf nur gefahren werden, wenn dies mit einem entsprechendem zusätzlichen Verkehrszeichen gekennzeichnet ist.
AUSNAHME: Wenn eine Wohnstraße eine Einbahn ist.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Fahrradverordnung und einschlägige Gerichtsbeschlüsse geben die Verhaltensregeln im Straßenverkehr vor. Um sich korrekt und sicher im Straßenverkehr fortzubewegen, sollten alle Verkehrsteilnehmer diese Regeln kennen und beachten.
Dabei auch zu beachten sind:
Das Befahren von Schutzwegen in Längsrichtung mit Fahrzeugen (auch Fahrräder) ist explizit lt. §8 Abs. 4a StvO verboten.
Schutzwege nach St. Pöltner Modell dürfen mit dem Fahrrad überquert werden.
Der Fahrradfahrer will bei Grün geradeaus fahren und wird vom rechtsabbiegenden PKW, Bus oder LKW übersehen.
Tipps, um sicher durch die Stadt an sein Ziel zu gelangen:;
...erkennt man durch die RUNDEN Schilder. Die Benützung der dafür vorgesehenen Wege ist Pflicht.
...machen sich erkenntlich durch deren ECKIGEN Schilder. Die Benützung dieser Wege hat keine Pflicht.
...darf nur gefahren werden, wenn dies mit einem entsprechneden zusätzlichen Verkehrszeichen gekennzeichnet ist.
AUSNAHME: Wenn eine Wohnstraße eine Einbahn ist.
...dürfen von Radfahrern nebeneinander Befahren werden und diese haben zudem Vorrang. KFZ dürfen nur Zu- und Abfahren (Ausnahme durch Zusatztafel möglich). Es gilt Tempolimit 30 km/h. Radfahrer dürfen von KFZ, weder behindert noch gefährdet werden.