Abholung von Speisen bei Welser Wirten ab sofort erlaubt
Zu beachten ist dabei lediglich, dass das Essen nicht im Lokal konsumiert wird und der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten wird. âDurch die zwangsweise SchlieĂung kĂ€mpfen viele Gastronomen derzeit um ihre wirtschaftliche Existenz. Die Erlaubnis zur Abholung von Speisen ist deshalb eine spĂŒrbare Erleichterung â auch fĂŒr die Welser Wirteâ, so VizebĂŒrgermeisterin Raggl-MĂŒhlberger und Stadtrat Lehner.
Wels fordert rasche Ăffnung des Einzelhandels
Einig sind sich VizebĂŒrgermeisterin Raggl-MĂŒhlberger und Stadtrat Lehner in der Forderung nach einer raschen Ăffnung des Einzelhandels. Derzeit ist es unter anderem SpielwarengeschĂ€ften, GĂ€rtnereien, ElektrowarengeschĂ€ften und BaumĂ€rkten rechtlich nicht erlaubt, ihre Waren zu verkaufen. Gleichzeitig werden diese Produkte jedoch von den weiterhin geöffneten Handelsketten angeboten. Diese Schieflage kritisieren die Vertreter der Stadt Wels massiv: âEs ist fĂŒr uns unverstĂ€ndlich, warum beispielsweise GartengerĂ€te oder Spielwaren von den Lebensmittelkonzernen verkauft werden dĂŒrfen, kleine inhabergefĂŒhrte GĂ€rtnereien und SpielwarengeschĂ€fte jedoch nicht aufsperren dĂŒrfen. Diese Regelung fĂŒhrt leider dazu, dass viele dieser GeschĂ€fte in den wirtschaftlichen Ruin getrieben werden.â
Daher fordern VizebĂŒrgermeisterin Raggl-MĂŒhlberger und Stadtrat Lehner eine Lockerung der derzeitigen Regelung. Möglich wĂ€re, das Aufsperren der GeschĂ€fte nur unter Einhaltung der aktuell in den LebensmittelgeschĂ€ften geltenden HygienemaĂnahmen â Tragen von Schutzmaske, Desinfektion des Einkaufswagens, Desinfektionsmittel an den EingĂ€ngen usw. â zu ermöglichen.